Die Frage, ob Verbraucher angemessen an den Gewinnen beteiligt werden, die Versicherungsunternehmen mit ihren Beiträgen erwirtschaften, war das Hauptdiskussionsthema auf der diesjährigen Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten (BdV). Im Fokus der Diskussion stand dabei die 2008 verabschiedete „Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung“. Sie regelt verbindlich, in welcher Höhe Versicherungsnehmer an den verschiedenen Gewinntöpfen eines Versicherers mindestens zu beteiligen sind - und wurde sowohl aus ökonomischer als auch aus versicherungsmathematischer und juristischer Perspektive betrachtet. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV übernahm den mathematischen Part: „Mit der neuen Verordnung sollte der Verbraucher stärker als bislang an den Rohüberschüssen beteiligt werden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Intransparenz der Überschussbeteiligung sowie Buchungs-Spielräume führen zu Benachteiligungen der Verbraucher. Der BdV wird hier weiter um mehr Gerechtigkeit kämpfen.“
Die im April 2008 erlassene Verordnung regelt, wie viel ein Lebensversicherer von den erwirtschafteten Gewinnen seinen Kunden im Minimum gutschreiben muss. Sie sieht einheitliche Regeln für alle Versicherten vor. Vormals existierten unterschiedliche Vorschriften für den Altbestand (Tarife und Versicherungsbedingungen vor 1994) und den Neubestand. Die vormalige Regelung für den Neubestand, wonach mindestens 90 Prozent der Kapitalerträge abzüglich der rechnungsmäßigen Zinsen den Kunden zustehen, wurde auch auf den Altbestand erweitert. Zudem müssen die Unternehmen nun ausdrücklich mindestens 75 Prozent der Risikogewinne und 50 Prozent des übrigen Gewinns, insbesondere Kostengewinne, als Überschussbeteiligung gewähren. Bislang war hier nur eine „angemessene“ Beteiligung der Kunden notwendig. Es ist nicht klar, ob „Angemessenheit“ nur eine Beteiligung von 50 % erzwang oder aber sogar 90 %. In der Vergangenheit äußerte sich die Aufsichtsbehörde nicht einheitlich. Heute kommt nach neuem Recht unterm Strich oft jedoch weniger Gewinn bei den Kunden an als früher.
Prof. Dr. Jochen Zimmermann, Universität Bremen, durchleuchtete daher aus ökonomischer Sicht die Frage, ob die neuen Vorschriften zu einer „Enteignung der Versicherten durch die Hintertür?“ führen. Pauschal konnte er das aber nicht feststellen. Bei Altverträgen können die neuen Vorschriften zwar bedeuten, dass die Kunden geringer an den Rohüberschüssen beteiligt werden. Bei Neuverträgen könnten sie unter Umständen aber auch zu einer höheren Beteiligung führen – aber nur, wenn man bereits früher bei einer „angemessenen“ Beteiligung der Kunden die Überweisung der Hälfte der Gewinne als genügend ansieht. Diese These führte zu einer lebhaften Debatte unter den Beteiligten der Tagung.
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Goethe-Universität Frankfurt, beleuchtete das Thema aus juristischer Sicht. Sie stellte unter anderem fest, dass die Kontrolle der Angemessenheit der Überschussbeteiligung weiterhin unvollständig ist, das vom BdV vor dem Bundesverfassungsgericht erstrittene Urteil nicht genügend umsetzt und somit immer noch eine verfassungswidrige Rechtslage besteht. Ihr Fazit: „Die Versicherungsaufsichtspraxis ist rechtswidrig, weil sie die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht umsetzt.“ Sie fordert daher von der Versicherungsaufsicht und dem Gesetzgeber, geeignete Maßnahmen für eine effiziente Kontrolle der Angemessenheit der Überschussbeteiligung zu entwickeln.
Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch beleuchtete dagegen die in den letzten Jahren immer häufiger beobachtete Praxis, dass Versicherungsunternehmen ihre Revisionsanträge vor Gericht zurücknehmen, wenn die Gefahr besteht, dass die Verbraucher und nicht das Unternehmen Recht bekommen. Das sei zwar völlig legal, führe aber leider zu keiner Rechtssicherheit für die Verbraucher. Mit den Worten „Schießen Sie nicht auf den Pianisten“ warnte er jedoch davor, nur die Versicherer zu kritisieren. Hier sei letztlich der Gesetzgeber gefordert, möglicherweise auch eine Revision „im Interesse des Rechts“ zuzulassen. Hartmuth Wrocklage, stellvertretender Vorsitzender des BdV-Aufsichtsrats, sicherte zu, der BdV werde sich dieses Problems weiter annehmen und den Gesetzgeber damit konfrontieren. „Wir hoffen, so mehr Gerechtigkeit für die Verbraucher zu erreichen.“ Ebenfalls einen Appell an den Gesetzgeber richtete Rechtsanwalt Jürgen Hennemann. Er beschäftigte sich mit der Frage, wie Unfallopfer – insbesondere Schwerstverletzte – am besten zu entschädigen sind. Anhand des Falles Sarah T. beschrieb er, welche Probleme auftreten können, wenn Geschädigte eine Kapitalzahlung anstatt der üblichen Rentenleistung vom Versicherer fordern. Laut § 843 BGB steht ihnen das aus „wichtigem Grund“ zwar zu. Doch in der Praxis wird regelmäßig erbittert darüber gestritten, was denn als „wichtiger Grund“ in Frage kommt. Hennemann schlug deshalb eine Abänderung des § 843 BGB vor: Das Unfallopfer selbst sollte ein Wahlrecht haben, ob es eine Kapital- oder Rentenzahlung wünscht, es sei denn, ein wichtiger Grund steht dagegen.
Axel Kleinlein zog ein positives Resümee der Tagung: „Die Tagung war wieder ein voller Erfolg und erwies sich als wichtiger Ort, um sich über aktuelle Trends in Wissenschaft und Praxis auszutauschen.“
Quelle: Bund der Versicherten e.V.
Anlässlich der Veröffentlichung des Barmer GEK Zahnreportes 2012 erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz: "Wir begrüßen es, wenn sich auch Krankenkassen daran beteiligen wollen, die zahnmedizinische Versorgungssituation in Deutschland zu analysieren und zu verbessern. Dass die Einzel- und Gruppenvorsorge für Kinder- und Jugendliche, für die sich die 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland engagieren, in den letzten Jahren immer besser angenommen wurde, ist ein Fakt.
Aber wir teilen die Auffassung, dass man in diesem Bereich mit gemeinsamen Anstrengungen noch weitere Verbesserungen erreichen kann. Allerdings darf man die Diskussion über eine konsequente Vorsorge in der Zahnmedizin nicht auf Kinder und Jugendliche begrenzen.
Wir brauchen eine offene Debatte über den Umgang mit allen zahnmedizinischen Risikogruppen. Leider spart der Zahnreport der Barmer GEK hier wesentliche Bereiche aus. Er sagt nichts über die inakzeptable Versorgungssituation vieler Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderung, für die die gesetzliche Krankenversicherung leider keine bedarfsgerechten Leistungen zur Verfügung stellt. Da gibt es dringenden Handlungsbedarf.
Wir stellen in diesem wie in anderen Bereichen leider immer wieder fest, dass die Krankenkassen eine ehrliche Diskussion scheuen. Sie beklagen die Eigenbelastung der Patienten bei bestimmten Therapien, sind aber trotz massiver Überschüsse nicht bereit, endlich wieder mehr in die zahnmedizinische Versorgung ihrer Versicherten zu investieren und ihre Leistungen zu verbessern. Der Versuch, stattdessen Gebührenordnungen aushebeln und damit eine Billigzahnmedizin etablieren zu wollen, ist keine Lösung und hilft den Patienten nicht."
Krankenkassen fusionieren mittlerweile fast monatlich. Sie bündeln ihre Kräfte, um über die Größe im Verdrängungswettbewerb bestehen zu können. Doch welchen Einfluss haben diese Veränderungen auf die Kundenorientierung? Die unabhängige ServiceValue GmbH hat auch dieses Jahr die 25 größten deutschen Krankenkassen aus Kundensicht bewerten lassen. Dabei stellen insgesamt die Betriebskrankenkassen und die Knappschaft die besten Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) dar.
Dies zeigt die Neuauflage 2012 der großen Wettbewerbsstudie "ServiceAtlas Krankenkassen" mit den Bewertungen von 2.447 Versicherten zu den 25 größten Krankenkassen Deutschlands. Dabei werden über 40 spezifische Merkmale und acht Leistungskategorien bewertet sowie übergeordnete Aspekte wie Ruf und Image, Gesamtzufriedenheit und Kundenbindung erfasst.
Die kundenorientiertesten der 25 größten Krankenkassen 2012:
Krankenkasse Note
1. Audi BKK sehr gut*
2. Knappschaft sehr gut*
3. Siemens Betriebskrankenkasse sehr gut*
4. Techniker Krankenkasse sehr gut
5. BKK Mobil Oil sehr gut
6. BKK vor Ort sehr gut*
7. Bahn-BKK gut
8. AOK PLUS gut
9. IKK Südwest gut*
10. AOK Sachsen-Anhalt gut
11. KKH-Allianz gut
12. Barmer GEK gut *
Krankenkasse ist zugleich Testsieger in mind. einer der untersuchten acht Leistungskategorien
In der Leistungskategorie "Kundenservice", die Beratungsqualität, Anliegenbearbeitung oder auch Hilfsbereitschaft der Kundenbetreuer berücksichtigt, führt das Ranking die Audi BKK an. Auch bei BKK Mobil Oil, Knappschaft, SBK, Techniker Krankenkasse und IKK Südwest zeigen sich fast Zweidrittel der Versicherten begeistert, womit ein "sehr gut"-Urteil gerechtfertigt ist. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen können in dieser Leistungskategorie weniger überzeugen. Schlusslicht ist die neu fusionierte AOK Rheinland-Pfalz / Saarland.
In der "Erreichbarkeit" liegt ebenfalls die seit 2010 für ganz Deutschland geöffnete Audi BKK an erster Stelle. Auch die AOK Sachsen-Anhalt und AOK PLUS erhalten ein "sehr gut" und demonstrieren stellvertretend die Stärke der "kundennahen" Ortskrankenkassen. Im Gegensatz dazu liegt die mhplus BKK bei diesem Leistungsmerkmal auf dem letzten Platz. Die "Service-Zusatzleistungen" werden aus Kundensicht vor allem wieder bei Audi BKK gelobt.
In den Kategorien "Bonusprogramm" und "Individuelle Gesundheitsförderung" steht die Knappschaft auf dem Siegertreppchen ganz oben. Schlusslicht bilden jeweils die AOK Hessen und die drittgrößte Krankenkasse und neu fusionierte DAK-Gesundheit. Bester aus Kundensicht in der Kategorie "Wahltarife" ist die SBK. Die Erweiterung gesetzlicher Mindestleistung bietet offenbar - wie im letzten Jahr - die BKK vor Ort am erfolgreichsten an. Auffällig ist, dass in der Kategorie "Leistungserweiterung" verhältnismäßig wenige Krankenkassen aus Kundensicht überdurchschnittlich bewertet werden. Das Ranking in der Kategorie "Preis-Leistungs-Verhältnis" wird wie bereits 2011 von der IKK Südwest angeführt. Die letzten fünf Plätze werden ausnahmslos von einer der zehn untersuchten AOKs belegt.
"Die Krankenkassen stehen in der gesellschaftspolitischen Diskussion nicht nur wegen ihrer Vielzahl ständig auf dem Prüfstand", kommentiert Dr. Claus Dethloff, Geschäftsführer der ServiceValue GmbH, "zumindest die großen unter ihnen können sich als moderner Dienstleister im Kundenservice und als Versicherer über die Versorgungsleistung am Gesamtmarkt aber durchaus behaupten."
Quelle: ServiceValue GmbH
Kurze Wartezeiten, individuelle Absicherungen und Behandlungen durch den Chefarzt: Privatversicherte genießen gewisse Vorzüge im Krankheitsfall, müssen dafür aber auch zunehmend mehr bezahlen. Doch welcher Versicherer bietet den besten Mix aus Preis, Leistung und Service? Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv untersuchte das Deutsche Institut für Service-Qualität die 20 größten privaten Krankenversicherer.
Die Branche steigerte zwar ihre Servicequalität im Vergleich zum Vorjahr, erzielte im Durchschnitt jedoch wieder nur ein befriedigendes Qualitätsurteil. Verbessert haben sich vor allem die Beratungen am Telefon und per E-Mail. Bei den Telefongesprächen zeigten sich die Mitarbeiter kompetenter als im Vorjahr, der Anteil der vollständigen Auskünfte steigerte sich um rund vier Prozentpunkte. „Allerdings gingen die Mitarbeiter noch zu wenig auf die individuellen Fragen der Anrufer ein“, kritisiert Markus Hamer, Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts. Gleiches zeigte sich bei den Antworten auf EMail-Anfragen, denn diese enthielten häufig nur Standardtexte.
Die Leistungsanalyse offenbarte große Preis- und Leistungsunterschiede. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt waren unabhängig vom Versicherungsschutz Einsparpotentiale von über 50 Prozent möglich. Zudem bedeuteten Tarife mit höheren Kosten nicht immer auch ein Mehr an Leistungen. „Der Preis alleine ist demnach kein Qualitätsindikator. Vielmehr sollten Verbraucher darauf achten, welche Leistungen ihnen wichtig sind und wie viel sie bereit sind, dafür zu bezahlen“, so Hamer.
Testsieger und damit „Bester privater Krankenversicherer 2012“ wurde AXA. Das Unternehmen punktete mit dem besten Leistungsangebot und einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis beim Grundschutz-Tarif. Münchener Verein auf Rang zwei bot hervorragende Leistungen beim Standardschutz und beantwortete E-Mail-Anfragen am besten. Hallesche auf dem dritten Platz überzeugte mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis beim Top-Tarif. Barmenia ging als Servicesieger aus der Studie hervor und erhielt als einziges Unternehmen in allen Servicebereichen ein gutes Ergebnis.
Im Rahmen einer umfassenden Analyse untersuchte das Deutsche Institut für Service-Qualität die Leistungen und den Service der 20 größten privaten Krankenversicherer. Insgesamt fanden über 600 Servicekontakte statt. Die Tester untersuchten anhand von je 31 Kontakten pro Unternehmen den Kundenservice am Telefon, per E-Mail und im Internet. Über den Servicetest hinaus erfolgte in Kooperation mit der Ratingagentur Franke und Bornberg eine umfassende Bewertung des Leistungsangebots. Dabei wurden verschiedene Tarife der privaten Versicherer hinsichtlich Qualität und Beitragshöhe mit Stand März 2012 unter die Lupe genommen.
Beitragsexplosion bei den Privatkassen. Prämiensteigerungen von zum Teil 30 bis 60 Prozent bei Senioren. Versicherte, Verbraucherschützer, Medien und die Politik sind aufgeschreckt. Die Folge: Polemik, blinder Aktionismus und der wahlkampfbedingte Ruf nach einer Bürgerversicherung beherrschen die täglichen Schlagzeilen, anstatt sich sachlich und objektiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Auch die aktuell dazu veröffentlichten Untersuchungen der Verbraucherzentralen sorgen leider nicht für Klarheit. Im Gegenteil: Bei genauerer Betrachtung der Untersuchung zeigen sich methodische Schwächen.
„Die Beitragsexplosion nur mit Prozentangaben zu begründen, ohne konkret zu hinterfragen, welche Leistungen jeweils im Tarif enthalten sind („von was wie viel“) sowie die Steigerungen nicht in Euro zu vergleichen, ist medienwirksam, jedoch in der Sache ohne Substanz“, so Gerd Güssler, ausgewiesener Branchenexperte und Geschäftsführer von KVpro.de.
Die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang ist: 60 Prozent Beitragsanpassung von was? Von welchem Euro-Betrag? Bei einer Beitragsanpassung (BAP) von 60 Prozent kann nur ein sehr, sehr niedriger monatlicher Tarifbeitrag, i.d.R. ein sogenannter Billigtarif, also ein billiger Einsteigertarif zu Grunde liegen. Auch eine BAP von 26 Prozent bei der Central oder Gothaer, wie exemplarisch in der Untersuchung und in der Öffentlichkeit genannt, muss mit dem echten Beitrag in Euro im Vergleich zur GKV relativiert werden. 26 Prozent von 200 Euro Beitrag oder 26 Prozent von 400 Euro Beitrag macht einen großen Unterschied. Wie hoch ist die BAP also in absoluten Euro?
Die von Steuergeldern finanzierten Verbraucherzentralen sollten im Sinne einer Versachlichung der Diskussion nicht nur einseitig die PKV kritisieren, sondern beide Systeme – also auch die GKV – in punkto Beitrag und Leistung vergleichen und sich verstärkt darauf konzentrieren, ihre Kunden (die Verbraucher) bei der Umsetzung ihrer bereits vorhandenen Rechte, z.B. des Tarifwechselrechts nach § 204 zu unterstützen oder sie vor der, leider in der Vergangenheit oftmals gängigen Praxis des „Umdeckens“ mit all seinen negativen Folgen (z.B. Beitragssteigerungen) für den Versicherten, zu bewahren. Das wäre echter Verbraucherschutz!
Fakt ist: Eine Krankenversicherung – auch die GKV – muss allein schon wegen der Entwicklung des medizinischen Fortschritts und des Inflationsausgleichs im Beitrag steigen. Laut Assekurata beträgt der Steigerungsdruck alleine aufgrund des medizinischen Fortschritts ca. 5,5 Prozent p.a. Die PKV gleicht das nur zum Teil über Beitragsanpassungen aus. Eine GKV hingegen gleicht die Teuerung durch den Umweg Steuergelder aus.
Jeder einzelne steuerzahlende Bundesbürger trägt seinen Teil dazu bei:
2009 7,1 Mrd. Euro
2010 15,5 Mrd. Euro
2011 15,1 Mrd. Euro
2012 14,0 Mrd. Euro (laut GKVFinG tatsächlich offen)
Quelle: BMG
Konkret: 14 Mrd. Euro beträgt der Steuerzuschuss zur GKV mindestens für das Jahr 2012, außerdem wird der GKV-Beitrag noch weiter durch Kürzung der medizinischen Leistungen, durch Zuzahlungen von rund zwei Mrd. Euro pro Jahr durch die Praxisgebühr, durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die Erhöhung des Beitragssatzes der GKV sowie eines je nach GKV unterschiedlichen Zusatzbeitrags von jedem steuerzahlenden Bundesbürger subventioniert. Anders ausgedrückt: Der GKV-Beitrag bleibt im Vergleich zur PKV optisch stabil und wird durch vorgenannte Maßnahmen künstlich „frisiert“.
14 Milliarden Euro Steuerzuschuss, aufgebracht von allen steuerzahlenden Bürgern. Verteilt auf alle derzeit 41 Millionen Erwerbstätigen und dabei unterstellt, dass alle Erwerbstätigen auch tatsächlich Steuern abführen, zahlt im Schnitt jeder steuerzahlende Bürger zusätzlich mindestens 341 Euro im Kalenderjahr oder 28 Euro im Monat über seine persönlichen Steuern zusätzlich als versteckten Beitrag in das System der GKV - egal ob er leistungsberechtigt ist oder nicht.
Neun Millionen Menschen sind PKV versichert. Somit subventionieren die in der PKV versicherten Menschen die GKV über Steuerzahlungen mit mindestens drei Milliarden Euro und bekommen dafür nichts – null Komma null vom System der GKV.
Der Verbraucher kann bereits jetzt im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Rahmens aktiv handeln. Egal ob alleine oder mit Hilfe eines sachkundigen, seriösen Beraters. Das kostet dann allerdings in der Regel etwas Geld, das der Verbraucher auch bereit sein muss zu investieren.
Auch die in der Untersuchung erwähnte 59-jährige Frau mit 1.095 Euro an Beitrag hat das gesetzliche Recht, in jeden anderen Tarif des Versicherers oder in den Standardtarif unter Anrechnung aller erworbenen Rechte und Pflichten nach § 204 zu wechseln. Und das unter Anrechnung ihrer vollen 100-prozentigen Alterungsrückstellung.
Viel interessanter wäre in diesem Zusammenhang die Beantwortung der Frage, warum diese Frau überhaupt so einen hohen Beitrag zahlen muss? Wann, mit welchem Eintrittsalter, zu welchem Beitrag, zu welchen Bedingungen, in welchen Tarif, mit welcher Leistung trat diese Frau in die PKV ein? Wie lange konnte sie wie viel Alterungsrückstellungen aufbauen?
Im Standardtarif, der ihr auf GKV-Niveau als vor 2009 Versicherte offen steht, würde Sie je nach Ursprungstarif und Versicherer zwischen ca. 220 und 320 Euro an Beitrag zahlen, wenn sie 16 oder 26 Jahre in der PKV versichert ist. Auch der Beitragszuschuss der Rentner und das Bürgerentlastungsgesetz stünden Ihr zu. Wie lautet die Antwort der Verbraucherzentralen dazu? Warum wird nicht dahingehend beraten, die Medien und Politik informiert?
Aber auch der Käufer von PKV-Tarifen, der Endkunde selbst, ist gefragt. Aktives Handeln anstatt Wehklagen. Zum einen hat der PKV-Kunde im Laufe seiner PKV-Mitgliedschaft deutlich weniger an echten Euro in die PKV eingezahlt, als in die GKV. Wer jedoch nach dem Motto „Geiz ist geil, Gier frisst Hirn“ um jeden Preis auf den billigsten Monatsbeitrag aus war oder ist, oder vorschnell den Stall, sprich den Versicherer gewechselt hat, dem fehlen womöglich jetzt die Alterungsrückstellungen, um im Rentenalter effektiv zu handeln.
Woher soll später das Geld auch kommen? Wer wenig oder nichts gibt, bekommt später wenig oder nichts. Wer nichts gibt, hat entschieden, vieles oder, je nach gewähltem Tarif, sogar alles selbst zu bezahlen. Das muss jedem Verbraucher klar sein, der auf den billigsten Monatsbeitrag aus ist. Je früher der Verbraucher einen Qualitätstarif der PKV wählt, desto mehr Handlungsmöglichkeiten hat er generell und vor allem im Rentenalter.
Wer stets nur auf den billigsten Monatsbeitrag schielt, trifft meist eine teure Fehlentscheidung. Wer billig kauft, zahlt letztendlich drauf. Wohl dem, der mit einem Qualitätsberater inklusive einer ordentlich durchgeführten Beratungsdokumentation zusammenarbeitet – auch wenn das zu Beginn mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist.
PM: KVPro.de GmbH