Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen eine belastende Situation – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Um den Lebensunterhalt in dieser Übergangsphase zu sichern, greift in Deutschland das Arbeitslosengeld, auch ALG I genannt. Es handelt sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gezahlt wird. Doch wie viel Arbeitslosengeld steht dir zu? Wie lange kannst du es beziehen? Und was musst du bei Antrag, Fristen und Sperrzeiten beachten? Dieser Beitrag liefert dir einen umfassenden Überblick zu Anspruch, Berechnung und Ablauf der Leistung.
Was ist Arbeitslosengeld (ALG I)?
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit. Es soll den Lebensunterhalt von Personen sichern, die arbeitslos sind, aber in den letzten Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Wichtig: ALG I ist nicht mit dem Arbeitslosengeld II (ehemals Hartz IV, heute Bürgergeld) zu verwechseln. Letzteres ist eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung, ALG I hingegen basiert auf vorherigen Beitragszahlungen.
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn:
- Du arbeitslos bist (nicht mehr als 15 Stunden/Woche beschäftigt),
- du dich arbeitslos gemeldet hast (§ 137 SGB III),
- du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst (Anwartschaftszeit),
- und du verfügbar für den Arbeitsmarkt bist.
Arbeitslos melden: Rechtzeitig Fristen beachten
Damit du keine Leistung verlierst, ist es wichtig, die Meldefristen einzuhalten:
- Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
- Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
💡 Wer die Fristen versäumt, riskiert Sperrzeiten beim Leistungsbezug.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem individuellen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum).
Berechnung:
- ALG = Leistungsentgelt × Leistungssatz
- Leistungssatz:
– 60 % des pauschalierten Nettoeinkommens
– 67 % bei Kindern im Haushalt
Beispiel:
- Bruttoeinkommen: 3.000 €
- Pauschales Netto (vereinfachtes Beispiel): 2.000 €
- ALG: 1.200 € (60 %) oder 1.340 € (67 %)
Es gibt keine einheitliche ALG-Höhe – individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Nebenverdienste beeinflussen den Betrag.
Dauer des Arbeitslosengeldbezugs
Die Bezugsdauer hängt ab von:
- Dauer der vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Alter bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
Versicherungszeit | Dauer ALG I (unter 50 Jahre) |
---|---|
12 Monate | 6 Monate |
24 Monate | 12 Monate |
Für ältere Arbeitslose (ab 50) verlängert sich die Bezugsdauer gestaffelt auf bis zu 24 Monate (bei 58+ Jahren und 48 Monaten Beschäftigung).
Sperrzeit: Wenn das ALG zeitweise nicht gezahlt wird
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitslose die Arbeitslosigkeit selbst verursacht oder seine Mitwirkungspflichten verletzt. Typische Gründe:
- Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
- Aufhebungsvertrag ohne Nachweis einer drohenden Kündigung
- Ablehnung zumutbarer Stellenangebote
- Versäumte Meldetermine
Sperrzeit: i. d. R. 12 Wochen, in dieser Zeit entfällt der Leistungsanspruch komplett – auch die Bezugsdauer verkürzt sich.
Nebenjobs während des ALG-Bezugs
Grundsätzlich sind Nebenverdienste erlaubt, müssen aber:
- unter 15 Stunden/Woche liegen
- bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden
- Das Einkommen aus Nebenjobs wird auf das ALG angerechnet, sofern es 165 € monatlich übersteigt (Freibetrag)
Unangemeldete Nebenjobs können zum Ausschluss vom Leistungsbezug führen.
Kranken- und Rentenversicherung während des Bezugs
Während des ALG-I-Bezugs bist du:
- gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert
- Die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit
- Die Rentenbeiträge zählen zur gesetzlichen Rentenversicherung (wenn auch geringer als bei Erwerbstätigkeit)
Anspruch auf ALG I bei besonderen Situationen
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Auch nach Elternzeit kann Anspruch auf ALG bestehen, wenn davor ausreichend Beiträge gezahlt wurden.
Arbeitslosengeld bei Selbstständigen
Nur mit freiwilliger Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung möglich (innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit zu beantragen).
Anspruch nach befristeten Jobs oder Zeitarbeit
Auch bei befristeten Verträgen besteht Anspruch, sofern die Anwartschaftszeit erfüllt wurde.
Arbeitslosengeld und Urlaub / Ortsabwesenheit
Während des ALG-Bezugs musst du dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen. Urlaube oder Aufenthalte außerhalb des Wohnortes sind nur mit vorheriger Genehmigung durch die Agentur möglich.
- Max. 21 Tage pro Jahr genehmigungsfähige Ortsabwesenheit
- Unangekündigte Abwesenheiten führen zum Leistungsverlust
Unterschiede zu Bürgergeld (früher ALG II)
Merkmal | ALG I | Bürgergeld (ALG II) |
---|---|---|
Grundlage | Versicherungsleistung | Grundsicherungsleistung |
Anspruchsvoraussetzung | Anwartschaftszeit, Beiträge | Bedürftigkeitsprüfung |
Leistungshöhe | 60 %/67 % des pauschalen Nettoeinkommens | Regelsatz + Unterkunftskosten |
Dauer | Zeitlich begrenzt | Bis Bedürftigkeit entfällt |
Nach dem Ende des ALG-I-Bezugs kann ein Wechsel in das Bürgergeld erfolgen, wenn noch kein Arbeitsplatz gefunden wurde und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.
Häufige Fehler bei Arbeitslosengeld
- Verspätete Meldung → Sperrzeit
- Keine Unterlagen zur letzten Beschäftigung
- Eigenkündigung ohne Beratung → Sperrzeit
- Unangemeldete Nebenjobs
- Fehlende Verfügbarkeit (z. B. wegen Urlaub)
💡 Tipp: Frühzeitig beraten lassen – idealerweise bereits während der Kündigungsfrist oder vor Vertragsende.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld (FAQs)
Online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit. Du musst dich zuerst arbeitsuchend und dann arbeitslos melden.
Je nach Versicherungsdauer und Alter – zwischen 6 und 24 Monaten.
Wenn du weiterhin arbeitslos und bedürftig bist, kannst du Bürgergeld (ehemals ALG II) beantragen.
Nur nach Genehmigung – max. 21 Tage pro Jahr. Ansonsten droht Leistungsstopp.
Ca. 60 % deines berechneten Nettoeinkommens, 67 % mit Kind im Haushalt.
Fazit: Arbeitslosengeld sichert den Übergang – bei richtiger Planung
Das Arbeitslosengeld I ist ein zentrales Element der sozialen Absicherung. Es bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die kurzfristig ohne Beschäftigung sind – vorausgesetzt, die Versicherungsbedingungen und Fristen werden eingehalten. Wer sich frühzeitig informiert, rechtzeitig meldet und seine Rechte kennt, kann den Übergang gut meistern und den beruflichen Neustart sicher vorbereiten.