Das Basiselterngeld ist eine zentrale Familienleistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es soll dazu beitragen, dass Mütter und Väter ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren können, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen – ohne dabei vollständig auf Einkommen verzichten zu müssen. Doch wer hat Anspruch auf Basiselterngeld? Wie berechnet sich die Höhe? Welche Unterschiede gibt es zum ElterngeldPlus? In diesem Beitrag bekommst du einen umfassenden Überblick über das Basiselterngeld – mit Rechenbeispielen, Fristen und Tipps zur Beantragung.
Was ist das Basiselterngeld?
Das Basiselterngeld ist eine Leistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es wird für bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt, wenn Eltern ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ruhen lassen, um ihr Kind selbst zu betreuen.
Es ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens und soll die finanzielle Belastung in der ersten Lebensphase des Kindes abfedern.
Wer hat Anspruch auf Basiselterngeld?
Anspruchsberechtigt sind:
✅ Elternteile, die ein Kind nach der Geburt selbst betreuen
✅ Mit dem Kind in einem Haushalt leben
✅ In Deutschland wohnen
✅ Nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten
✅ In den letzten 12 Monaten vor der Geburt Einkommen hatten
Auch:
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern mit Adoptionsabsicht
- In besonderen Fällen: Großeltern oder Verwandte bis dritten Grades
Dauer des Anspruchs
- Ein Elternteil kann Basiselterngeld für bis zu 12 Monate beziehen
- Zwei Elternteile gemeinsam können zusammen bis zu 14 Monate erhalten
- Voraussetzung für die 2 Zusatzmonate: Beide Eltern reduzieren ihr Einkommen
💡 Die Monate können aufgeteilt oder nacheinander genommen werden – bis zum 14. Lebensmonat des Kindes
Höhe des Basiselterngelds
Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz bei Müttern).
Berechnungsgrundlage:
- Ersatzrate: 65 % bis 100 % des entfallenen Einkommens
- Mindestens: 300 € pro Monat
- Maximal: 1.800 € pro Monat
Einkommen vor Geburt | Ersatzrate | Monatliches Elterngeld |
---|---|---|
1.200 € | 67 % | ca. 804 € |
2.500 € | 65 % | ca. 1.625 € |
Kein Einkommen | Fixbetrag | 300 € |
📌 Elterngeld wird auf Cent genau berechnet – tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Einkommensgrenzen (ab 2024)
Anspruch besteht nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe:
- Alleinerziehende: bis 250.000 € Jahreseinkommen
- Paare: gemeinsam bis 300.000 € Jahreseinkommen
→ Ab 2025 sollen die Grenzen auf 150.000 € abgesenkt werden
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
---|---|---|
Bezugsdauer | max. 14 Monate (zu zweit) | bis zu 28 Monate möglich |
Erwerbstätigkeit | bis 32 Std/Woche möglich | gezielt für Teilzeit |
Höhe | bis zu 1.800 €/Monat | halbierter Betrag, doppelte Dauer |
Kombination | möglich mit Partnerschaftsbonus | ja |
📌 Für Eltern mit Teilzeitarbeit nach Geburt kann ElterngeldPlus attraktiver sein.
Antragstellung: So funktioniert’s
Fristen:
- Antrag muss spätestens 3 Monate nach Geburt gestellt werden
- Rückwirkende Zahlungen sind maximal 3 Monate möglich
Zuständig:
- Elterngeldstelle im jeweiligen Bundesland / Wohnort
Notwendige Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
- Nachweise zur Arbeitszeit
- ggf. Bescheinigung über Mutterschaftsgeld
💡 Es lohnt sich, den Antrag vor der Geburt vorzubereiten!
Basiselterngeld und Mutterschaftsgeld
- Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet
- Für Mütter beginnt das Elterngeld nach Ablauf des Mutterschutzes (8 Wochen nach Geburt)
Beispiel:
- Geburt: 1. März
- Mutterschutz bis 26. April → Elterngeldzahlung ab 27. April
Elterngeld und andere Leistungen
- Elterngeld wird auf ALG II, Sozialhilfe oder Wohngeld angerechnet
- Kindergeld wird zusätzlich zum Elterngeld gezahlt
- Steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt → kann Steuersatz für übriges Einkommen erhöhen
Häufige Fehler vermeiden
❌ Antrag zu spät gestellt → Verlust von Monaten
❌ Nicht beide Elternteile beantragen → kein Anspruch auf Zusatzmonate
❌ Zu hohe Arbeitszeit → Anspruch entfällt
❌ Keine Einkommensermittlung → falsche Auszahlung
❌ Unklare Planung → Konflikte mit Arbeitgeber / Elternzeit
Häufige Fragen (FAQs)
Wie lange wird Basiselterngeld gezahlt?
Allein maximal 12 Monate, gemeinsam bis zu 14 Monate (wenn beide beteiligt sind).
Wie hoch ist das Basiselterngeld?
Zwischen 300 und 1.800 € im Monat – abhängig vom Nettoeinkommen vor der Geburt.
Muss ich in Elternzeit sein, um Basiselterngeld zu bekommen?
Nein – aber du darfst nur maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?
Ja – zum Beispiel anfangs Basiselterngeld, danach ElterngeldPlus bei Teilzeit.
Wird Basiselterngeld versteuert?
Nein – es ist steuerfrei, aber es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt).
Fazit: Basiselterngeld – finanzielle Sicherheit in der ersten Familienzeit
Das Basiselterngeld ist eine wertvolle Unterstützung für junge Familien in den ersten Monaten nach der Geburt. Es bietet finanzielle Entlastung, schafft Raum für Elternzeit und fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Familienverantwortung. Die Voraussetzungen sind überschaubar, die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig – ob klassisch 12 Monate allein oder aufgeteilt zu zweit mit maximal 14 Monaten. Wer seinen Anspruch kennt und den Antrag rechtzeitig stellt, kann mit dem Basiselterngeld einen sorgenfreieren Start ins Familienleben genießen.