Bezugsberechtigter

Wer eine Lebensversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung abschließt, begegnet dem Begriff „Bezugsberechtigter“. Doch viele Versicherungsnehmer unterschätzen, wie wichtig diese scheinbar formale Angabe ist. Denn sie entscheidet im Leistungsfall darüber, wer das Geld erhält – und unter welchen rechtlichen Bedingungen. Eine falsche oder veraltete Bezugsberechtigung kann im Ernstfall zu Streit, Steuernachteilen oder finanziellen Verlusten führen. In diesem Beitrag erfährst du, was ein Bezugsberechtigter genau ist, welche Formen es gibt, wie du die Berechtigung korrekt festlegst und worauf du dabei unbedingt achten solltest.


Was ist ein Bezugsberechtigter? – Definition

Ein Bezugsberechtigter ist die Person oder Institution, die im Versicherungsvertrag als Empfänger der Versicherungsleistung benannt ist.

Er hat im Leistungsfall (z. B. Tod, Ablauf des Vertrags) einen unmittelbaren Anspruch gegenüber der Versicherung – unabhängig vom Erbenstatus.

Die Bezugsberechtigung ist besonders relevant bei:

  • Lebensversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Unfallversicherungen mit Todesfallleistung

Welche Arten der Bezugsberechtigung gibt es?

1. Widerrufliche Bezugsberechtigung

  • Versicherungsnehmer kann den Bezugsberechtigten jederzeit ändern
  • Gängige Standardformulierung bei Vertragsabschluss
  • Keine Zustimmung des Berechtigten erforderlich
  • Vorteil: flexibel und einfach anpassbar

2. Unwiderrufliche Bezugsberechtigung

  • Änderung nur mit Zustimmung des Begünstigten möglich
  • Häufig bei Schenkungen, Scheidung oder im Rahmen von Verträgen zugunsten Dritter
  • Nachteil: eingeschränkte Kontrolle durch Versicherungsnehmer
  • Vorteil: erhöhte rechtliche Sicherheit für den Begünstigten

💡 Eine widerrufliche Bezugsberechtigung wird automatisch unwiderruflich, sobald der Begünstigte die Leistung annimmt oder der Leistungsfall eintritt.


Wie wird ein Bezugsberechtigter festgelegt?

Die Benennung erfolgt schriftlich:

  • Direkt bei Vertragsabschluss (häufig per Formular)
  • Nachträglich per schriftlicher Mitteilung an den Versicherer

Formulierungsmöglichkeiten:

  • Konkrete Person: „Herr Max Mustermann, geb. 01.01.1980“
  • Allgemein: „mein Ehepartner“, „meine Kinder zu gleichen Teilen“

💡 Allgemeine Formulierungen (z. B. „mein Ehepartner“) können nach Scheidung oder Tod zu Auslegungskonflikten führen – hier ist Klarheit entscheidend.


Wer kann bezugsberechtigt sein?

  • Natürliche Personen (z. B. Ehepartner, Kinder, Freunde)
  • Juristische Personen (z. B. GmbH, gemeinnützige Organisation)
  • Erben (per Formulierung: „meine Erben“ → fällt in den Nachlass)
  • Testamentsvollstrecker (bei komplexer Nachlassplanung)

Bezugsberechtigter vs. Erbe – was ist der Unterschied?

BezugsberechtigterErbe
Bekommt direkt die VersicherungsleistungBekommt das gesamte Vermögen des Verstorbenen
Nicht automatisch der ErbeMuss im Testament oder per gesetzlicher Erbfolge benannt sein
Leistung fällt nicht in den NachlassLeistung gehört zum Nachlass
Keine Erbschaftsfreigabe nötigAbwicklung über Nachlassgericht

💡 Durch einen Bezugsberechtigten kann die Versicherungssumme zielgerichtet und schnell ausgezahlt werden – ohne Erbschein oder Nachlassverfahren.


Wann ist eine Änderung der Bezugsberechtigung sinnvoll?

  • Scheidung oder Trennung
  • Tod des bisherigen Begünstigten
  • Geburt von Kindern oder Enkeln
  • Änderung der Lebenssituation (z. B. neue Partnerschaft, Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen)
  • Vermögensnachfolge gezielt steuern

📌 Wichtig: Änderungen müssen schriftlich erfolgen und der Versicherung mitgeteilt werden – sonst gelten alte Angaben weiter.


Steuerliche Aspekte bei Bezugsberechtigungen

Lebensversicherung im Erbfall:

  • Unwiderrufliche Bezugsberechtigung: Leistung fällt nicht in den NachlassErbschaftsteuerpflichtig beim Begünstigten (mit Freibeträgen)
  • Widerrufliche Bezugsberechtigung: zählt zum Nachlass, ggf. Erbsteuer beim Erben

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer:

  • Ehegatten: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Sonstige: 20.000 €

💡 Mit geschickter Gestaltung lassen sich steuerliche Nachteile vermeiden – z. B. durch gezielte Aufteilung auf mehrere Begünstigte.


Bezugsrecht bei der betrieblichen Altersvorsorge

  • Arbeitgeber bestimmt häufig den Bezugsberechtigten (z. B. Arbeitnehmer oder Hinterbliebene)
  • Änderung ist je nach Versorgungssystem eingeschränkt
  • Bei Direktversicherungen kann der Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Unternehmen das Bezugsrecht selbst anpassen

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Ex-Partner als Bezugsberechtigter

Ein Versicherungsnehmer vergisst nach der Scheidung, den Bezugsberechtigten zu ändern. Im Todesfall geht die Lebensversicherung an den Ex-Partner – auch wenn die Familie das Erbe erhält.
➡️ Rechtlich wirksam, wenn die Bezugsberechtigung nicht widerrufen wurde.

Beispiel 2: Unklarer Wortlaut

„Mein Lebenspartner“ ist als Begünstigter angegeben – es gibt aber mehrere frühere Beziehungen.
➡️ Im Streitfall entscheidet ein Gericht – das kann zeitaufwendig und teuer werden.


Häufige Fragen (FAQs)

Was ist ein Bezugsberechtigter bei einer Versicherung?
Eine Person, die im Versicherungsvertrag als Empfänger der Leistung (z. B. im Todesfall) eingetragen ist.

Kann ich den Bezugsberechtigten jederzeit ändern?
Ja – wenn die Bezugsberechtigung widerruflich ist. Eine unwiderrufliche lässt sich nur mit Zustimmung ändern.

Was passiert, wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen ist?
Dann fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass und wird nach der Erbfolge verteilt.

Ist der Bezugsberechtigte auch der Erbe?
Nicht zwingend. Der Bezugsberechtigte kann, muss aber nicht Erbe sein – er erhält die Leistung außerhalb der Erbmasse.

Ist die Auszahlung an einen Bezugsberechtigten steuerpflichtig?
Ja, es kann Erbschaftsteuer anfallen – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen.


Fazit: Der Bezugsberechtigte – kleine Angabe, große Wirkung

Die Wahl des Bezugsberechtigten in einem Versicherungsvertrag ist mehr als eine Formalie: Sie entscheidet im Ernstfall über die finanzielle Absicherung deiner Liebsten – schnell, unkompliziert und oft mit steuerlichen Vorteilen. Umso wichtiger ist es, diese Angabe regelmäßig zu überprüfen, bei Lebensveränderungen anzupassen und eindeutig zu formulieren. Denn nur so stellst du sicher, dass deine Versicherung wirklich den Menschen zugutekommt, die dir am Herzen liegen.