Brückentage sind für Arbeitnehmer eine beliebte Gelegenheit, mit wenigen Urlaubstagen möglichst viele freie Tage zu erzielen. Sie entstehen, wenn ein Feiertag auf einen Dienstag oder Donnerstag fällt und sich so mit einem angrenzenden Urlaubstag ein verlängertes Wochenende ergibt. Für Unternehmen bedeuten sie eine Herausforderung in der Personalplanung, für Beschäftigte eine willkommene Chance zur Erholung. In diesem Beitrag erfährst du, was genau Brückentage sind, wie du sie klug planst, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf du im Arbeitsrecht achten solltest.
Was sind Brückentage?
Brückentage (auch „Fenstertage“ genannt) sind reguläre Arbeitstage, die zwischen einem Feiertag und einem Wochenende liegen. Sie werden von vielen Arbeitnehmern als Urlaubstag genutzt, um die freien Tage rund um einen Feiertag zu verlängern.
Beispiel: Fällt der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) auf einen Donnerstag, kann der Freitag als Brückentag genommen werden – das ergibt ein viertägiges Wochenende mit nur einem Urlaubstag.
Wie entstehen Brückentage?
Brückentage entstehen immer dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag nicht auf einen Montag oder Freitag fällt. Die häufigsten Konstellationen:
- Feiertag am Dienstag → Montag als Brückentag
- Feiertag am Donnerstag → Freitag als Brückentag
Je nach Lage der Feiertage im Kalenderjahr gibt es mehr oder weniger dieser Möglichkeiten. Besonders bewegliche Feiertage wie Christi Himmelfahrt (immer Donnerstag) oder Fronleichnam bieten regelmäßige Gelegenheiten.
Brückentage in Deutschland: Typische Beispiele
Feiertag | Brückentag-Optionen |
---|---|
Neujahr (1. Januar) | Wenn Dienstag oder Donnerstag |
Karfreitag | Kein Brückentag, aber langes Wochenende |
Ostermontag | Kein Brückentag |
Christi Himmelfahrt | Immer Donnerstag → Freitag beliebt |
Fronleichnam | Immer Donnerstag → Freitag |
Tag der Deutschen Einheit | Wenn Dienstag oder Donnerstag |
Allerheiligen | Wenn Dienstag oder Donnerstag |
1. Mai (Tag der Arbeit) | Je nach Wochentag, besonders günstig bei Donnerstag |
Weihnachten | Wenn 25./26. Dezember Dienstag oder Donnerstag |
Brückentage 2025: Kalender und Empfehlungen
Ein Blick in den Kalender lohnt sich! 2025 bietet gute Brückentag-Kombinationen:
- Christi Himmelfahrt (29. Mai, Donnerstag) → Brückentag: 30. Mai
- Fronleichnam (19. Juni, Donnerstag) → Brückentag: 20. Juni
- Tag der Deutschen Einheit (Freitag, 3. Oktober) → verlängertes Wochenende ganz ohne Urlaub
- 1. Mai (Donnerstag) → Brückentag: 2. Mai
💡 Tipp: Wer früh plant, sichert sich die besten Tage – viele Arbeitgeber vergeben Brückentage nach dem „first come, first served“-Prinzip.
Urlaub optimal nutzen: Die Brückentag-Strategie
Mit einer klugen Planung lassen sich lange Erholungsphasen mit wenigen Urlaubstagen gestalten. Das Prinzip lautet:
1 Urlaubstag + 1 Brückentag = 4 freie Tage
Beispiel:
Feiertag: Donnerstag
Urlaubstag: Freitag
→ Frei von Donnerstag bis Sonntag
Noch effektiver wird es mit mehreren Brückentagen in Folge – z. B. rund um Weihnachten oder Ostern. So lassen sich mit 5–10 Urlaubstagen bis zu 16 freie Tage realisieren.
Gesetzliche Regelungen zu Brückentagen
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Brückentage. Sie gelten als ganz normale Arbeitstage – wer sie freinehmen möchte, muss:
- Urlaub beantragen und
- die Genehmigung durch den Arbeitgeber abwarten.
Eine betrieblich angeordnete Freistellung an Brückentagen ist nur möglich:
- per Betriebsvereinbarung oder
- im Rahmen von Betriebsferien mit rechtzeitiger Ankündigung
Brückentage und Betriebsferien
Einige Unternehmen schließen gezielt an Brückentagen – z. B. rund um Weihnachten oder nach Himmelfahrt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber:
- Betriebsferien anordnen
- Urlaub einseitig festlegen (unter Einhaltung von Fristen)
- ggf. Resturlaub abbauen lassen
Dabei gilt:
- Max. 3/5 des Jahresurlaubs darf für Betriebsferien verplant werden
- Arbeitnehmer müssen rechtzeitig informiert werden (mind. 6 Monate vorher empfohlen)
Brückentage und Teilzeitkräfte
Auch Teilzeitkräfte haben ein Anrecht auf die Brückentagsregelung – allerdings hängt der Anspruch davon ab, an welchen Tagen sie regulär arbeiten.
Beispiel:
- Teilzeitkraft arbeitet montags und mittwochs
- Christi Himmelfahrt (Donnerstag) + Freitag = kein regulärer Arbeitstag
→ Kein Brückentag notwendig
Arbeitnehmer, die nicht regelmäßig arbeiten, sollten mit dem Arbeitgeber klären, wie Brückentage verrechnet werden, z. B. beim Urlaubsanspruch.
Brückentage aus Sicht des Arbeitgebers
Für Unternehmen stellen Brückentage eine organisatorische Herausforderung dar:
- Personalengpässe, wenn viele Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen
- Produktionsausfälle oder reduzierte Kundenerreichbarkeit
- Kosten durch zusätzliche Feiertagszuschläge bei Wochenendarbeit
Viele Betriebe regeln Brückentage durch:
- Betriebsvereinbarungen
- Urlaubssperren in sensiblen Phasen
- Urlaubsplanungstools mit fairen Verteilmechanismen
Tipps für Arbeitnehmer: Brückentage sinnvoll einsetzen
- Frühzeitig planen: Viele Arbeitgeber arbeiten nach dem Prinzip „wer zuerst kommt…“
- Kalenderjahre vergleichen: Brückentagsausbeute variiert stark
- Urlaub kombinieren: Feiertage, Wochenenden und Resturlaub strategisch verknüpfen
- Kollegen abstimmen: Teamharmonie geht vor – vor allem bei kleinen Teams
- Tarifverträge prüfen: In manchen Branchen gibt es Sonderregelungen oder extra freie Tage
Häufige Fragen zu Brückentagen (FAQs)
Nein – Brückentage sind normale Arbeitstage, für die Urlaub beantragt werden muss.
Dann kann der Urlaub verbindlich angeordnet werden – mit ausreichender Vorlaufzeit.
Ja – sofern der Brückentag auf einen vertraglich festgelegten Arbeitstag fällt.
Nur, wenn du Urlaub genommen hast oder der Betrieb regulär geschlossen ist (mit Entgeltfortzahlungspflicht).
Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, 1. Mai und rund um Weihnachten bieten gute Optionen.
Fazit: Brückentage clever nutzen und rechtlich korrekt einplanen
Brückentage sind eine clevere Möglichkeit, mit minimalem Urlaubsaufwand maximale Erholung zu erzielen. Wer früh plant, kann sich lange Auszeiten sichern – ohne viele Urlaubstage opfern zu müssen. Gleichzeitig gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen: Brückentage sind keine gesetzlich freien Tage, sondern müssen regulär beantragt werden. Arbeitgeber profitieren von vorausschauender Personalplanung und klaren Regeln. Mit gegenseitiger Abstimmung und etwas Kalendergeschick wird aus dem Brückentag ein echtes Highlight im Arbeitsjahr.