Elternzeitanspruch

Die Geburt eines Kindes verändert das Leben – auch beruflich. Damit Mütter und Väter in Deutschland Zeit für die Betreuung ihrer Kinder haben, ohne ihren Job zu verlieren, gibt es den gesetzlich verankerten Elternzeitanspruch. Die Elternzeit bietet Beschäftigten die Möglichkeit, beruflich zu pausieren oder Teilzeit zu arbeiten, während sie ihr Kind betreuen. In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte zum Elternzeitanspruch: Wer ihn hat, wie lange er gilt, welche Fristen zu beachten sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten Eltern nutzen können.


Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz, der Arbeitsplatz bleibt erhalten, und unter bestimmten Bedingungen ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.

Eltern können die Elternzeit zwischen Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nehmen – auf Wunsch auch anteilig bis zum achten Lebensjahr.


Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Der Anspruch auf Elternzeit gilt für:

✅ Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
✅ In Teilzeit oder Vollzeit
✅ Mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsvertrag
✅ Auch für Azubis, Minijobber, geringfügig Beschäftigte

Nicht anspruchsberechtigt sind:

❌ Selbstständige und Freiberufler
❌ Arbeitslose
❌ Beamte (eigenes Elternzeitrecht nach Beamtengesetz)

📌 Für Paare gilt: Beide Elternteile haben jeweils einen eigenen Anspruch auf Elternzeit – unabhängig voneinander.


Voraussetzungen für den Elternzeitanspruch

  • Arbeitsverhältnis muss bestehen
  • Die Elternzeit muss schriftlich beantragt werden
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen

→ Es ist kein Mindestbeschäftigungszeitraum erforderlich – auch neue Beschäftigte haben Anspruch.


Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

  • Bis zu drei Jahre pro Kind
  • Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden (mit Zustimmung des Arbeitgebers)

📌 Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Beispielaufteilung:

    1. Lebensjahr (Vollzeitpause)
    1. Lebensjahr (Teilzeit 30 Std./Woche)
    1. Lebensjahr (Pause vor Schulstart)

Elternzeit bei beiden Elternteilen

  • Beide Elternteile können gleichzeitig oder versetzt Elternzeit nehmen
  • Auch eine parallele Teilzeitbeschäftigung ist möglich
  • So lassen sich individuelle Familienmodelle flexibel gestalten

Antrag auf Elternzeit: So geht’s

Fristen:

Alter des KindesAntragstellung spätestens
Bis zum 3. Geburtstag7 Wochen vor Beginn
Zwischen 3. und 8. Geburtstag13 Wochen vor Beginn

Form:

  • Schriftlich mit Unterschrift
  • Per Post oder persönlich übergeben
  • Keine E-Mail oder mündliche Erklärung gültig!

📌 Wichtig: Bei Antrag bis zum 3. Geburtstag muss der Zeitraum verbindlich für 2 Jahre festgelegt werden.


Kündigungsschutz in der Elternzeit

  • Beginn: ab Anmeldung der Elternzeit, jedoch frühestens 8 Wochen vor Beginn
  • Gilt während der gesamten Dauer der Elternzeit
  • Kündigung ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich

Arbeiten während der Elternzeit

Eltern dürfen während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – entweder:

  • beim bisherigen Arbeitgeber (mit Zustimmung) oder
  • bei einem anderen Arbeitgeber (mit Genehmigung)

📌 Der Arbeitgeber kann nur in Ausnahmefällen ablehnen (z. B. bei betrieblichen Gründen)


Elterngeld und Elternzeit: Unterschied und Zusammenspiel

ElternzeitElterngeld
Arbeitsrechtlich geregeltSozialleistung nach dem BEEG
Anspruch: alle AngestelltenAnspruch: betreuende Elternteile
Dauer: bis 3 Jahre/KindLeistung: bis 14 Monate (Basis)

→ Elternzeit ist Voraussetzung für Elterngeld, aber nicht umgekehrt
→ Viele nutzen Basiselterngeld in der Elternzeit, danach ElterngeldPlus mit Teilzeit


Teilzeitarbeit in Elternzeit

  • Zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche
  • Mindestdauer: 2 Monate
  • Antrag: 7 Wochen vor geplantem Beginn
  • Zustimmung erforderlich, aber Arbeitgeber darf nur mit triftigem Grund ablehnen

Vorteile:

  • Einkommen trotz Elternzeit
  • ElterngeldPlus möglich
  • Beruflicher Anschluss bleibt erhalten

Elternzeit bei Adoption oder Pflege

Auch bei Adoption oder Aufnahme eines Kindes zur dauerhaften Pflege besteht ein Elternzeitanspruch – ab dem Tag der Aufnahme des Kindes.

  • Maximal 3 Jahre
  • Gilt unabhängig vom Alter des Kindes (wenn jünger als 8 Jahre)

Häufige Fehler vermeiden

❌ Fristversäumnis → Elternzeit beginnt später oder entfällt
❌ Antrag per E-Mail → nicht rechtswirksam
❌ Keine genaue Angabe der Zeiträume → rechtliche Unsicherheit
❌ Missverständnisse bei Teilzeit → schriftliche Vereinbarungen fehlen
❌ Kündigungsschutz falsch eingeschätzt → rechtzeitige Anmeldung schützt


Häufige Fragen (FAQs)

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Alle abhängig beschäftigten Eltern – unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der wöchentlichen Arbeitszeit.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Bis zu 3 Jahre pro Kind – davon bis zu 24 Monate auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag.

Wie oft darf Elternzeit genommen werden?
In bis zu drei Zeitabschnitten – eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Muss ich in Elternzeit Elterngeld beziehen?
Nein – Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Du kannst auch ohne finanzielle Leistungen in Elternzeit gehen.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja – bis zu 32 Stunden pro Woche, mit Zustimmung des Arbeitgebers.


Fazit: Elternzeitanspruch – gesetzlich gesichert und flexibel nutzbar

Der Elternzeitanspruch ist ein wichtiger Bestandteil der familienfreundlichen Arbeitswelt in Deutschland. Er ermöglicht es Müttern und Vätern, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, ohne ihre berufliche Existenz zu gefährden. Durch klare gesetzliche Regelungen, umfangreichen Kündigungsschutz und die Möglichkeit zur Teilzeit bietet die Elternzeit sowohl Schutz als auch Flexibilität. Wer gut plant, die Fristen beachtet und den Antrag korrekt stellt, kann von der Elternzeit optimal profitieren – und das Fundament für eine ausgewogene Work-Family-Balance legen.