Steuerermäßigung

Steuern sind unausweichlich – doch sie müssen nicht höher sein als nötig. Denn der Gesetzgeber bietet zahlreiche Möglichkeiten, die persönliche Steuerlast zu senken – mithilfe der sogenannten Steuerermäßigung. Im Gegensatz zu Werbungskosten oder Sonderausgaben wirkt sie sich direkt auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer aus – oft in Form eines festen Betrags oder Prozentsatzes. In diesem Beitrag erfährst du, was eine Steuerermäßigung ist, welche Leistungen begünstigt werden, wie du sie richtig in der Steuererklärung angibst – und wie du bares Geld sparst.


Was ist eine Steuerermäßigung?

Eine Steuerermäßigung ist eine direkte Reduktion der festgesetzten Einkommensteuer. Sie wirkt sich nach der Berechnung des zu versteuernden Einkommens aus und verringert nicht das Einkommen, sondern die Steuer selbst.

Steuerermäßigungen führen also zu einer unmittelbaren Steuerersparnis – im Gegensatz zu Werbungskosten oder Sonderausgaben, die „nur“ das zu versteuernde Einkommen mindern.

Rechtsgrundlage: §§ 35, 35a, 35b, 36 EStG


Steuerermäßigungen im Überblick

1. Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen)

  • 20 % der Kosten, maximal:
    • 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen
    • 1.200 € für Handwerkerleistungen
  • Beispiele:
    • Gartenarbeit, Reinigung, Kinderbetreuung, Pflegeleistungen
    • Renovierung, Reparatur, Wartung in der Wohnung

Wichtig: Nur der Lohnanteil ohne Materialkosten ist absetzbar. Die Zahlung muss unbar erfolgen (Überweisung!).


2. Steuerermäßigung bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG)

  • Direkte Steuerwirkung über den abzugsfähigen Betrag oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung
  • Gilt für:
    • Krankheitskosten
    • Pflegekosten
    • Bestattungskosten
  • Der absetzbare Betrag wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen

3. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)

  • Gilt für Einzelunternehmer und Mitunternehmer
  • Reduktion der Einkommensteuer aufgrund bereits gezahlter Gewerbesteuer
  • Maximal bis zu 3,8-fachem Gewerbesteuermessbetrag abziehbar

4. Steuerermäßigung für Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

  • Für Steuerpflichtige ab dem 64. Lebensjahr im Jahr des Einkommensbezugs
  • Prozentsatz abhängig vom Geburtsjahrgang
  • Gilt für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Kapitalerträge (nicht für Renten!)

5. Steuerermäßigung für Spenden (§ 10b EStG)

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen können zu Steuerermäßigungen führen
  • Zwar formal Sonderausgaben – aber oft mit vergleichbarer Wirkung bei der Steuerberechnung

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker: Das Paradebeispiel

Der häufigste Fall praktischer Steuerermäßigung ist die Gutschrift für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen:

  • Reinigungskräfte
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Betreuung von Kindern oder Senioren
  • Pflegekräfte im eigenen Haushalt

Handwerkerleistungen betreffen:

  • Renovierungsarbeiten
  • Reparaturen (Heizung, Elektro, Dach, Fenster)
  • Wartungsarbeiten

💡 Maximale Steuerermäßigung pro Jahr:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % von 20.000 € = 4.000 €
  • Handwerkerleistungen: 20 % von 6.000 € = 1.200 €

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

Damit die Steuerermäßigung gewährt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Rechnung erforderlich
    • Mit separater Ausweisung der Arbeitskosten
    • Keine Barzahlung!
  2. Unbare Zahlung
    • Nachweis durch Überweisung oder Kontoauszug
  3. Privathaushalt
    • Leistungen müssen im Haushalt des Steuerpflichtigen oder eines Angehörigen erbracht werden
  4. Nachweis in der Steuererklärung
    • Eintrag in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ (bei ELSTER: unter „weitere Angaben“)

Abgrenzung zu Werbungskosten und Sonderausgaben

KategorieWirkung auf Steuer
WerbungskostenMinderung des zu versteuernden Einkommens
SonderausgabenMinderung des zu versteuernden Einkommens
SteuerermäßigungDirekte Reduktion der Steuerlast

Beispiel:

  • 1.000 € Werbungskosten → senken Einkommen → Steuerersparnis abhängig vom Steuersatz
  • 1.000 € Steuerermäßigung → senkt Einkommensteuer direkt um 1.000 €

So gibst du die Steuerermäßigung in der Steuererklärung an

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen:

  • Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ausfüllen
  • Aufschlüsselung nach:
    • Dienstleistungen
    • Pflege- und Betreuungsleistungen
    • Handwerkerleistungen
  • Belege aufbewahren (müssen nicht automatisch eingereicht werden)

Bei außergewöhnlichen Belastungen:

  • Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ → dort wirken abziehbare Beträge direkt als Steuerermäßigung

Häufige Fehler vermeiden

  • Barzahlung → keine Steuerermäßigung möglich
  • Keine Rechnung vorgelegt → keine Anerkennung
  • Materialkosten statt Lohnkosten geltend gemacht
  • Falsche Zuordnung von Ausgaben (z. B. an Werbungskosten statt haushaltsnah)

Häufige Fragen (FAQs)

Was ist der Unterschied zwischen Steuerermäßigung und Steuerfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Eine Steuerermäßigung senkt die Steuer direkt.

Kann ich auch Ausgaben für Verwandte geltend machen?

Ja – wenn die Leistungen im Haushalt eines Angehörigen erfolgen (z. B. Pflege der Eltern), kannst du die Steuerermäßigung nutzen.

Was gilt bei Mietwohnungen?

Auch Mieter können Steuerermäßigungen nutzen – z. B. für Dienstleistungen, die über die Nebenkosten abgerechnet werden (z. B. Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienst).

Wie hoch ist die maximale Steuerermäßigung pro Jahr?

Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 €
Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 €

Wann bekomme ich die Steuerermäßigung?

Mit dem Einkommensteuerbescheid – nach Prüfung durch das Finanzamt.


Fazit: Steuerermäßigung clever nutzen und bares Geld sparen

Ob Handwerker im Haus, Pflege der Großmutter oder medizinisch notwendige Therapiekosten – viele Ausgaben des Alltags sind steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung bietet eine direkte Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken – teilweise um mehrere tausend Euro pro Jahr. Wichtig sind korrekte Belege, unbare Zahlung und richtige Zuordnung in der Steuererklärung. Wer diese Regeln beachtet, profitiert von einem spürbaren finanziellen Vorteil – ganz legal und mit wenig Aufwand.