Unterhaltsdauer

Die Frage nach der Unterhaltsdauer ist eine der zentralen, wenn es um Trennung, Scheidung oder Kindesunterhalt geht. Denn Unterhalt bedeutet nicht nur finanzielle Unterstützung – er ist auch rechtlich klar geregelt und zeitlich begrenzt oder abhängig von bestimmten Bedingungen. Ob und wie lange Unterhalt gezahlt werden muss, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab: Art des Unterhalts, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und Lebenssituation der Beteiligten. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Unterhaltsdauer bestimmt wird, welche Regelungen es für Ehegatten-, Trennungs- und Kindesunterhalt gibt und welche Sonderfälle es zu beachten gilt.


Was ist die Unterhaltsdauer?

Die Unterhaltsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen besteht. Sie hängt davon ab:

  • um welche Unterhaltsart es sich handelt (z. B. Kindes-, Trennungs-, nachehelicher Unterhalt),
  • wie lange Bedürftigkeit besteht,
  • welche Lebensumstände vorliegen (z. B. Kindererziehung, Krankheit, Ausbildung),
  • und ob eine Befristung oder Begrenzung rechtlich möglich ist.

Unterhaltsarten und ihre Dauer im Überblick

UnterhaltsartUnterhaltsdauer
KindesunterhaltBis zur Volljährigkeit, ggf. bis Ende Ausbildung
TrennungsunterhaltVom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
Nachehelicher UnterhaltNach der Scheidung – abhängig von Bedürftigkeit, befristbar
ElternunterhaltSolange Bedürftigkeit der Eltern und Leistungsfähigkeit der Kinder bestehen

1. Kindesunterhalt – Dauer abhängig von Alter und Ausbildung

Kindesunterhalt ist der häufigste Unterhaltstatbestand und umfasst:

  • Barunterhalt durch den nicht betreuenden Elternteil
  • Betreuungsunterhalt durch den anderen Elternteil

Wie lange besteht Anspruch?

  • Bis zur Volljährigkeit (18. Geburtstag): Anspruch besteht automatisch
  • Ab 18 Jahren: Nur, wenn sich das Kind noch in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder im Studium befindet und nicht selbstständig für den Lebensunterhalt sorgen kann

💡 Wichtig: Bei volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, nicht mehr nur der „Zahlende“


Sonderfälle beim Kindesunterhalt

  • Orientierungsphase (zwischen Schule und Ausbildung): Max. 3 Monate
  • Zweitstudium: nur in Ausnahmefällen unterhaltsrelevant
  • Studienabbruch und Neubeginn: kann Unterhaltsanspruch entfallen lassen
  • Kind mit eigenem Einkommen (z. B. aus Ausbildung): reduziert oder beendet Unterhaltsanspruch

2. Trennungsunterhalt – bis zur Scheidung

Trennungsunterhalt ist ein Unterhalt zwischen Ehegatten, der vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung gilt. Er dient dazu, den Lebensstandard während der Ehe fortzuführen, solange die Ehe noch besteht.

Voraussetzungen:

  • Getrenntleben
  • Ein Ehepartner ist bedürftig
  • Der andere ist leistungsfähig

Wie lange?

Nur bis zur rechtskräftigen Scheidung – danach endet er automatisch
→ Keine Befristung möglich
→ Wird unabhängig vom Verschulden gewährt


3. Nachehelicher Unterhalt – begrenzt auf Ausnahmefälle

Der nacheheliche Unterhalt nach § 1570 ff. BGB ist kein Automatismus, sondern an Bedingungen geknüpft. Grundsatz: Jeder Ehegatte ist nach der Scheidung für sich selbst verantwortlich.

Unterhalt wird nur gewährt, wenn:

  • Betreuung von gemeinsamen Kindern erfolgt (§ 1570 BGB)
  • Alter oder Krankheit eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen (§ 1572–1573 BGB)
  • Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung erforderlich ist (§ 1575 BGB)
  • Ehebedingte Nachteile bestehen, die nicht kompensierbar sind (§ 1578b BGB)

Wie lange besteht Anspruch?

  • In der Regel befristet (§ 1578b BGB)
  • Je nach Dauer der Ehe und Auswirkungen auf die Lebensführung
  • Einzelfallabhängig – typischerweise 1–10 Jahre

💡 Faustregel: Je länger die Ehe und je größer die ehebedingten Nachteile, desto länger der Anspruch


4. Elternunterhalt – wenn Kinder für Eltern zahlen

Elternunterhalt wird fällig, wenn pflegebedürftige Eltern ihre Kosten nicht mehr selbst tragen können – z. B. im Pflegeheim.

Unterhaltsdauer:

  • Unbefristet, solange Eltern bedarfsgerecht versorgt werden müssen und Kinder leistungsfähig sind

Seit 2020 gilt eine Entlastung:
Unterhaltspflicht erst ab 100.000 € Jahreseinkommen (§ 94 SGB XII)


Einflussfaktoren auf die Unterhaltsdauer

FaktorEinfluss auf die Dauer
Alter der KinderBeendet Kindesunterhalt mit Volljährigkeit?
Ausbildung / StudiumVerlängert Anspruch bei ernsthafter Ausbildung
Ehebedingte NachteileVerlängern nachehelichen Unterhalt
Erkrankung / ErwerbsunfähigkeitKann Unterhalt auf unbestimmte Zeit nötig machen
Eigene ErwerbstätigkeitKann Bedürftigkeit entfallen lassen
Einkommen des PflichtigenBegrenzung durch Leistungsfähigkeit

Änderung oder Wegfall des Unterhalts

Ein Unterhalt kann angepasst, befristet oder gestrichen werden, wenn sich die Lebensumstände ändern:

  • Neue Partnerschaft oder Wiederheirat
  • Wegfall von Kinderbetreuungspflichten
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Ablauf einer Ausbildung / Studium

Anpassungen erfolgen meist per Vereinbarung oder Gerichtsentscheidung.


Häufige Fehler vermeiden

❌ Annahme, dass Unterhalt automatisch lebenslang gezahlt wird
❌ Kein Nachweis über Ausbildungs- oder Studienfortschritt
❌ Kein Antrag auf Befristung beim nachehelichen Unterhalt
❌ Überschätzung der eigenen Unterhaltspflicht bei Elternunterhalt
❌ Versäumte Änderungen bei Lebensverhältnissen (z. B. Kind verdient plötzlich selbst)


Häufige Fragen (FAQs)

Wie lange muss ich Kindesunterhalt zahlen?
In der Regel bis zum 18. Lebensjahr, danach nur, wenn das Kind noch in Ausbildung ist und nicht selbst für den Lebensunterhalt sorgen kann.

Wann endet der Trennungsunterhalt?
Mit Rechtskraft der Scheidung – danach kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, muss aber neu geprüft werden.

Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?
Das hängt von den individuellen Umständen ab. In der Regel ist er befristet, z. B. bis zum Ende der Kinderbetreuung oder einer Umschulung.

Muss ich meinen Eltern Unterhalt zahlen?
Nur, wenn du über ein jährliches Bruttoeinkommen von über 100.000 € verfügst und die Eltern pflegebedürftig oder mittellos sind.

Kann die Unterhaltsdauer nachträglich geändert werden?
Ja – bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse kann der Unterhalt angepasst oder beendet werden.


Fazit: Unterhaltsdauer – individuell, begründungsbedürftig und anpassbar

Die Unterhaltsdauer ist kein starres Konstrukt, sondern richtet sich nach den konkreten Lebensumständen von Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen. Während Kindes- und Trennungsunterhalt relativ klar geregelt sind, hängt die Dauer des nachehelichen Unterhalts stark vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und ehebedingte Nachteile. Wer Unterhalt fordert oder zahlt, sollte regelmäßig prüfen (lassen), ob der Anspruch noch besteht – und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Das sorgt für Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit auf beiden Seiten.