Vorabpauschale

Seit 2018 sorgt die Vorabpauschale bei Fondsanlegern immer wieder für Fragen. Sie führt dazu, dass Steuern auch ohne tatsächliche Ausschüttungen fällig werden. Aber was genau ist die Vorabpauschale, wie wird sie berechnet, wann wird sie erhoben und welche Folgen hat sie für deine Geldanlage? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Vorabpauschale – klar, verständlich und mit praktischen Tipps.


Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den der Gesetzgeber zur Besteuerung thesaurierender und teilweise ausschüttender Fonds eingeführt hat.

Anleger müssen Steuern zahlen, auch wenn keine tatsächlichen Ausschüttungen erfolgen.

📌 Hintergrund ist die Investmentsteuerreform 2018, die die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds sicherstellen soll.


Warum gibt es die Vorabpauschale?

Steuergerechtigkeit

  • Vermeidung von Steuerstundungsvorteilen bei thesaurierenden Fonds.

Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Fonds

  • Vorher konnten ausländische thesaurierende Fonds steuerlich besser gestellt sein.

Kontinuierliche Besteuerung

  • Erträge aus Kapitalanlagen sollen nicht über Jahre unversteuert wachsen.

Wann fällt die Vorabpauschale an?

  • Stichtag ist jeweils der 1. Januar eines Jahres.
  • Die Vorabpauschale wird auf die Wertentwicklung des Fonds im Vorjahr bezogen.

Beispiel:
Für das Jahr 2024 wird die Vorabpauschale am 1. Januar 2025 fällig.

📌 Wurde eine tatsächliche Ausschüttung vorgenommen, die höher als die Vorabpauschale ist, entfällt die zusätzliche Besteuerung.


Wer muss die Vorabpauschale zahlen?

✅ Alle Anleger, die Fondsanteile im Privatvermögen halten (z. B. in ETFs, klassischen Fonds).
✅ Unabhängig davon, ob es sich um thesaurierende oder ausschüttende Fonds handelt (bei Ausschüttern meist geringer oder null).

📌 Rechtlich wird die Vorabpauschale von der Depotbank einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.


Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Basiszinses
    • Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt (z. B. 2024: ca. 2,55 %).
  2. Berechnung des fiktiven Ertrags
    • Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn × Basiszins.
  3. Deckelung
    • Die Vorabpauschale darf maximal der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Vorjahr entsprechen.
  4. Teilfreistellung (bei Aktien- oder Mischfonds)
    • Ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei (z. B. 30 % bei Aktienfonds).
  5. Besteuerung
    • Auf die steuerpflichtige Vorabpauschale fällt Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an.

Beispielrechnung:

  • Depotwert: 10.000 €
  • Basiszins: 2,5 %
  • Fiktiver Ertrag: 250 €
  • Tatsächliche Wertsteigerung: 300 € → Vorabpauschale beträgt 250 €
  • Teilfreistellung: 30 % → Steuerpflichtiger Betrag = 175 €
  • Steuerlast: 25 % von 175 € = 43,75 € + Soli/Kirchensteuer

Besonderheiten bei der Vorabpauschale

Keine Vorabpauschale bei Verlustjahren

  • Hat der Fonds im Kalenderjahr einen Verlust gemacht, fällt keine Vorabpauschale an.

Neukäufe im laufenden Jahr

  • Fondsanteile, die erst im Laufe des Jahres erworben wurden, werden anteilig berücksichtigt.

Freistellungsauftrag

  • Bei ausreichendem Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale nicht direkt besteuert.

Steuerliche Behandlung bei Verkauf der Fondsanteile

Beim späteren Verkauf:

  • Der gesamte Kursgewinn wird besteuert.
  • Die bereits besteuerten Vorabpauschalen werden nicht erneut besteuert, da sie als „steuerlich vorversteuert“ gelten.

📌 Trotzdem müssen Anleger beim Verkauf die komplette Wertsteigerung angeben – die Anrechnung erfolgt intern bei der Depotbank.


Vor- und Nachteile der Vorabpauschale

Vorteile

✅ Gleichmäßige Besteuerung über die Haltedauer
✅ Steuergleichheit von in- und ausländischen Fonds
✅ Automatische Abführung durch die Depotbank (kein Aufwand für Anleger)

Nachteile

❌ Steuerlast auch ohne realisierten Gewinn
❌ Liquiditätsbedarf für Steuerzahlungen
❌ Komplexe Berechnungslogik für Privatanleger schwer nachvollziehbar


Typische Fehler bei der Vorabpauschale

❌ Keine Berücksichtigung der Steuerbelastung → Liquiditätsengpässe
❌ Fehlender Freistellungsauftrag → unnötige Steuerabzüge
❌ Verwechslung: Besteuerung trotz Nicht-Ausschüttung ignoriert


Häufige Fragen (FAQs)

Was bedeutet Vorabpauschale einfach erklärt?
Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf fiktive Erträge aus Fondsanlagen, die auch ohne tatsächliche Ausschüttung anfällt.

Muss ich die Vorabpauschale selbst zahlen?
Nein – deine Depotbank zieht die Steuer automatisch ab und überweist sie ans Finanzamt.

Gibt es die Vorabpauschale bei Verlusten?
Nein – nur wenn der Fonds im Vorjahr im Wert gestiegen ist, fällt eine Vorabpauschale an.

Wie kann ich die Steuerbelastung durch die Vorabpauschale senken?
Durch einen ausreichenden Freistellungsauftrag oder die gezielte Auswahl von Fonds mit geringen Wertsteigerungen.

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf der Fonds erneut besteuert?
Nein – bereits versteuerte Vorabpauschalen werden intern angerechnet.


Fazit: Vorabpauschale – wichtiges Detail für Fondsanleger

Die Vorabpauschale ist ein zentraler Bestandteil der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Fonds. Auch wenn sie auf den ersten Blick kompliziert wirkt, sorgt sie für eine gleichmäßige steuerliche Behandlung während der gesamten Anlagedauer. Wer seine Steuerfreibeträge optimal nutzt, die jährliche Entwicklung seines Depots im Blick behält und bei der Fondswahl bewusst entscheidet, kann die Auswirkungen der Vorabpauschale gezielt steuern und seine Geldanlage effizient gestalten.