Kapitalerträge

Kapitalerträge sind ein zentraler Bestandteil moderner Vermögensbildung – ob durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Doch mit dem Ertrag kommt auch die Steuerpflicht. In diesem Text erfahren Sie, welche Einkünfte als Kapitalerträge gelten, wie die Besteuerung funktioniert und wie Sie mit dem Abgeltungssteuer-Rechner Ihre Steuerlast im Voraus berechnen können.

Was sind Kapitalerträge?

Zu den Kapitalerträgen zählen alle Einnahmen, die aus der Anlage von Kapitalvermögen entstehen. Das umfasst:

  • Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Anleihen oder Sparguthaben
  • Dividenden aus Aktien und Fonds
  • Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
  • Ausschüttungen aus ETFs und Investmentfonds
  • Erträge aus stillen Beteiligungen oder Genussrechten

Kapitalerträge gehören zu den sieben Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuerrecht (§ 20 EStG).

Wie werden Kapitalerträge versteuert?

Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden Kapitalerträge pauschal mit 25 % Abgeltungssteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Insgesamt liegt die Belastung je nach Kirchenzugehörigkeit bei etwa 26,375 % bis 27,99 %.

Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Broker einbehalten und ans Finanzamt abgeführt – deshalb der Begriff „Abgeltung“.

Freibeträge und Günstigerprüfung

  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Verheiratete
  • Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) für Personen mit sehr geringem Einkommen
  • Günstigerprüfung: Antrag in der Steuererklärung, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt

Kapitalerträge berechnen mit dem Abgeltungssteuer-Rechner

Mit dem kostenlosen Abgeltungssteuer-Rechner können Sie Ihre voraussichtliche Steuerlast auf Kapitalerträge schnell und einfach berechnen. Der Rechner berücksichtigt:

  • Ihre Gesamterträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne)
  • den Sparerpauschbetrag
  • die Kirchensteuerpflicht

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Gerade bei mehreren Kapitalanlagen oder komplexen Depotstrukturen bietet der Rechner eine hilfreiche Orientierung.

Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Altbestände vor 2009: Kursgewinne aus Wertpapieren, die vor 2009 gekauft wurden, sind steuerfrei (unter bestimmten Bedingungen)
  • Verluste aus Kapitalanlagen können nur begrenzt mit anderen Gewinnen verrechnet werden – siehe Verlustverrechnungstöpfe
  • Krypto-Assets gelten nicht als Kapitalerträge, sondern als privates Veräußerungsgeschäft

Kapitalerträge in der Steuererklärung

Wenn Sie mehr als den Pauschbetrag verdienen, keine automatische Abführung erfolgt (z. B. bei ausländischen Banken) oder eine Günstigerprüfung beantragt wird, müssen Sie Ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Müssen alle Kapitalerträge versteuert werden?

Ja, außer sie bleiben unter dem Sparerpauschbetrag oder fallen unter Altregelungen.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform, die Abgeltungssteuer das Konzept der pauschalen Besteuerung.

Sind ETF-Ausschüttungen steuerpflichtig?

Ja. Auch thesaurierende Fonds werden seit 2018 pauschal besteuert.