Lohnfortzahlung

Plötzlich krank – und dann? Niemand ist vor einer Erkrankung gefeit. Umso wichtiger ist es, zu wissen, was in einem solchen Fall mit dem Einkommen passiert. Genau hier greift die Lohnfortzahlung: Sie sichert Arbeitnehmern im Krankheitsfall weiterhin ihr Gehalt – und zwar ohne finanzielle Einbußen für einen begrenzten Zeitraum. Doch wer hat Anspruch? Wie lange wird das Gehalt weitergezahlt? Und was passiert nach Ablauf der Lohnfortzahlung? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zum Thema wissen musst – praxisnah, verständlich und rechtssicher.


Was ist Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch Entgeltfortzahlung genannt) bezeichnet die gesetzlich geregelte Weiterzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.

Rechtsgrundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Sie gilt unabhängig davon, ob du Vollzeit, Teilzeit, im Minijob oder in Ausbildung beschäftigt bist – solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

✅ Anspruchsberechtigt sind:

  • Arbeitnehmer:innen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob)
  • Auszubildende
  • Praktikant:innen
  • Werkstudent:innen (bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
  • Heimarbeiter:innen

❌ Kein Anspruch besteht bei:

  • Selbstständigen ohne freiwillige Krankenversicherung mit Krankengeld
  • Personen im unbezahlten Urlaub
  • Arbeitsunfähigkeit in der ersten Arbeitswoche (bei Krankheit vor Antritt)

Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

  • Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen
  • Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich bescheinigt
  • Krankheit ist nicht selbstverschuldet (z. B. durch grob fahrlässiges Verhalten)

📌 Tipp: Bei Arbeitsunfähigkeit ab dem dritten Kalendertag ist ein ärztliches Attest vorzulegen – kann im Arbeitsvertrag auch früher verlangt werden.


Wie lange wird Lohnfortzahlung geleistet?

  • Maximal 6 Wochen pro Krankheitsfall (= 42 Kalendertage)
  • Danach endet der Anspruch – es folgt ggf. Krankengeld durch die Krankenkasse

Wiederholte Krankheit:

  • Bei derselben Krankheit: 6 Wochen erneut nur, wenn mindestens 6 Monate gesund oder 12 Monate vergangen sind
  • Bei neuer Erkrankung: neuer Anspruch auf volle 6 Wochen

Höhe der Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung beträgt:

  • 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts
  • Brutto wie bei regulärem Lohn
  • Inklusive aller regelmäßig gezahlten Zulagen (z. B. Schichtzulagen, Zuschläge)

📌 Überstundenvergütung wird in der Regel nicht fortgezahlt, es sei denn, sie ist regelmäßig vertraglich vereinbart.


Lohnfortzahlung bei Teilzeit, Minijob und Ausbildung

Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch, wenn:

  • die 4-Wochen-Frist erfüllt ist
  • die Arbeitsunfähigkeit korrekt gemeldet und bescheinigt wird

Für Auszubildende gilt: Der Anspruch beginnt sofort ab Ausbildungsbeginn – keine Wartezeit!


Lohnfortzahlung vs. Krankengeld: Der Unterschied

MerkmalLohnfortzahlungKrankengeld (Krankenkasse)
Zahlung durchArbeitgeberGesetzliche Krankenkasse
Höhe100 % des Bruttolohnsca. 70 % des Bruttolohns (max. 90 % netto)
DauerMax. 6 WochenBis zu 78 Wochen (pro Erkrankung)
VoraussetzungMind. 4 Wochen ArbeitsverhältnisMitglied in gesetzlicher Krankenversicherung

Sonderfälle der Lohnfortzahlung

1. Unfall oder Verletzung

Auch bei einem Arbeits- oder Wegeunfall besteht Anspruch – zusätzlich evtl. über die Berufsgenossenschaft versichert.

2. Kur oder Reha

  • Bei medizinisch notwendiger Maßnahme: Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Gilt auch für Anschlussheilbehandlungen

3. Mutwillig herbeigeführte Krankheit

Keine Lohnfortzahlung bei vorsätzlicher Erkrankung (z. B. Selbstverletzung, Trunkenheit am Steuer mit Unfallfolge).


Arbeitsunfähigkeit melden – so gehst du vor

  1. Arbeitgeber sofort informieren – am besten noch vor Arbeitsbeginn
  2. Ab dem 3. Kalendertag: ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
  3. Seit 2023: elektronische AU (eAU) – Praxis übermittelt die AU direkt an die Krankenkasse, Arbeitgeber ruft sie digital ab
  4. Bei längerer Erkrankung: Folgebescheinigung rechtzeitig einholen

Kündigung während Lohnfortzahlung?

  • Ja, eine Kündigung ist theoretisch möglich
  • Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt jedoch bestehen
  • Danach ggf. Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.

📌 Achtung: Bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug oder Vortäuschen der Krankheit kann fristlose Kündigung erfolgen – mit Konsequenzen für Anspruch und Versicherung.


Lohnfortzahlung bei mehreren Jobs

  • Anspruch besteht jeweils gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber
  • Krankheit muss für alle Jobs ärztlich bescheinigt sein
  • Bei Krankheit in einem Job, aber Arbeitsfähigkeit im anderen: Klare ärztliche Abklärung erforderlich

Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft

  • Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt → normale Lohnfortzahlung
  • Krankheit schwangerschaftsbedingt → Mutterschaftsgeld nach § 3 EFZG
  • Zusätzlich: Mutterschutzfrist mit eigenem Anspruch ab 6 Wochen vor der Geburt

Häufige Fragen (FAQs)

Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Maximal 6 Wochen pro Krankheitsfall, bei neuer Krankheit erneut 6 Wochen möglich.

Was passiert nach 6 Wochen?
Dann endet die Lohnfortzahlung – die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Wie viel Geld bekomme ich bei Lohnfortzahlung?
100 % des üblichen Brutto-Entgelts – netto abhängig von Steuerklasse und Abzügen.

Was passiert bei erneuter Erkrankung?
Ist es dieselbe Krankheit und die letzte Arbeitsunfähigkeit war vor weniger als 6 Monaten, gibt es keinen neuen Anspruch.

Gibt es Lohnfortzahlung auch bei Minijob?
Ja – bei erfüllter 4-Wochen-Frist und ärztlich nachgewiesener Erkrankung.


Fazit: Lohnfortzahlung – Sicherheit im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und bietet Arbeitnehmer:innen im Krankheitsfall finanzielle Sicherheit ohne Einkommensverlust. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, Arzttermine rechtzeitig wahrnimmt und dem Arbeitgeber transparent kommuniziert, kann sich im Krankheitsfall voll auf die Genesung konzentrieren. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung steht mit dem Krankengeld eine weitere Absicherung zur Verfügung – ein starkes Zeichen für soziale Solidarität in der Arbeitswelt.