Wer in Deutschland auf staatliche Hilfe angewiesen ist, erhält zur Sicherung seines Existenzminimums den sogenannten Regelbedarf. Dieser bildet das finanzielle Grundgerüst für Menschen, die Bürgergeld (früher Hartz IV) oder Sozialhilfe beziehen. Doch wie hoch ist dieser Betrag eigentlich? Wofür ist er gedacht? Und wie wird er berechnet? In diesem Beitrag erfährst du, was der Regelbedarf konkret bedeutet, wie er sich zusammensetzt, welche Unterschiede es gibt – und warum er eine zentrale Rolle im Sozialstaat spielt.
Was ist der Regelbedarf? – Definition
Der Regelbedarf ist der monatliche Betrag, den Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) zur Deckung ihres täglichen Bedarfs erhalten – ohne Unterkunfts- und Heizkosten.
Er soll sicherstellen, dass ein menschenwürdiges Leben möglich ist – unabhängig vom individuellen Lebensstil.
Er umfasst Ausgaben für:
- Ernährung
- Kleidung
- Körperpflege
- Hausrat
- Strom (ohne Heizung)
- Freizeit, Kultur, Bildung
- Kommunikation (Telefon, Internet)
Regelbedarf vs. Regelbedarfsstufe
Da nicht alle Menschen den gleichen Bedarf haben, unterscheidet das Gesetz sechs Regelbedarfsstufen:
Stufe | Personenkreis |
---|---|
1 | Alleinstehende / Alleinerziehende |
2 | Partner in Bedarfsgemeinschaften (jeweils) |
3 | Erwachsene in Einrichtungen (z. B. Heime) |
4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren |
6 | Kinder unter 6 Jahren |
➡️ Der Regelbedarf wird jährlich zum 1. Januar angepasst – nach gesetzlich definierter Methode.
Höhe des Regelbedarfs 2024 (gültig ab 01.01.2024)
Regelbedarfsstufe | Betrag 2024 (monatlich) | Zielgruppe |
---|---|---|
1 | 563 € | Alleinstehende |
2 | 506 € | Partner in Bedarfsgemeinschaft |
3 | 451 € | Erwachsene in Einrichtungen |
4 | 471 € | Jugendliche (14–17 Jahre) |
5 | 390 € | Kinder (6–13 Jahre) |
6 | 357 € | Kinder unter 6 Jahren |
💡 Diese Beträge gelten pro Person und monatlich – zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung gesondert übernommen.
Zusammensetzung des Regelbedarfs
Der Regelbedarf setzt sich auf Basis einer sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zusammen. Er enthält Anteile für folgende Lebensbereiche:
Ausgabebereich | Anteil am Regelbedarf |
---|---|
Nahrungsmittel, Getränke | ca. 34 % |
Wohnen, Energie, Haushaltsstrom | ca. 8 % |
Kleidung, Schuhe | ca. 8 % |
Gesundheitspflege | ca. 4 % |
Verkehr, Kommunikation | ca. 11 % |
Freizeit, Kultur | ca. 11 % |
Bildung, sonstige Ausgaben | Restbetrag |
➡️ Der Betrag ist ein pauschalierter Durchschnittswert – individuelle Unterschiede bleiben unberücksichtigt.
Wer hat Anspruch auf den Regelbedarf?
Grundsätzlich erhalten den Regelbedarf alle Personen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Keine ausreichenden eigenen Einkünfte oder Vermögen
- Erwerbsfähig (Bürgergeld) oder nicht erwerbsfähig (Sozialhilfe)
- Wohnsitz in Deutschland
- Kein Ausschlussgrund (z. B. Auszubildende mit BAföG)
Regelbedarf im Rahmen des Bürgergelds
Mit der Einführung des Bürgergelds (2023) wurde der Begriff „Regelsatz“ durch „Regelbedarf“ abgelöst – die Systematik blieb jedoch gleich.
Weitere Leistungen neben dem Regelbedarf:
- Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, kostenaufwändiger Ernährung)
- Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung)
- Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
➡️ Der Regelbedarf bleibt die Grundpauschale für den Lebensunterhalt.
Kritische Stimmen zum Regelbedarf
Trotz gesetzlicher Anpassung wird der Regelbedarf regelmäßig kritisiert – z. B. von Sozialverbänden:
- Reale Lebenshaltungskosten stiegen stärker als der Regelbedarf
- Kein individueller Bedarf berücksichtigt (z. B. bei Behinderung)
- Zu wenig für gesellschaftliche Teilhabe (z. B. Vereinsbeiträge, kulturelle Aktivitäten)
Gegenvorschläge fordern:
- Mindestsicherung oberhalb der Armutsgrenze
- Dynamischere Anpassung an Inflation und Preisentwicklung
Kann man mit dem Regelbedarf auskommen?
Das ist individuell unterschiedlich:
✅ Möglich, wenn:
- keine Schulden bestehen
- einfache Wohnsituation
- kostenfreie Unterstützungsangebote genutzt werden
❌ Schwierig, wenn:
- Mehrkosten für Gesundheit, Bildung, Mobilität anfallen
- Familien mit mehreren Kindern betroffen sind
- steigende Energiepreise nicht voll abgefedert werden
Regelbedarf bei Sanktionen
Bei Pflichtverstößen gegen Mitwirkungspflichten (z. B. Nichterscheinen zu Terminen) kann der Regelbedarf vorübergehend gekürzt werden:
- Bürgergeld-Sanktionen: Reduktion um bis zu 30 %
- Härtefallregelungen bleiben bestehen (Existenzsicherung)
Häufige Fragen (FAQs)
Was ist der Unterschied zwischen Regelbedarf und Regelsatz?
Regelsatz ist der alte Begriff – „Regelbedarf“ ist die aktuell korrekte Bezeichnung seit der Bürgergeld-Reform.
Wer bekommt den Regelbedarf?
Alle Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger, deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Was ist im Regelbedarf enthalten?
Alles außer Miete, Heizkosten und besonderen Mehrbedarfen – also vor allem Nahrung, Kleidung, Strom und Kommunikation.
Wie hoch ist der Regelbedarf für Kinder?
Je nach Alter zwischen 357 € und 471 € monatlich (Stand 2024).
Wird der Regelbedarf jährlich angepasst?
Ja – immer zum 1. Januar eines Jahres, basierend auf Preis- und Lohnentwicklung.
Fazit: Regelbedarf – finanzielle Basis für ein menschenwürdiges Leben
Der Regelbedarf ist das Herzstück der sozialen Sicherung für Menschen in wirtschaftlicher Not. Er soll ein Mindestmaß an Teilhabe und Versorgung ermöglichen – unabhängig von der Lebenssituation. Auch wenn der Betrag oft als zu niedrig kritisiert wird, bildet er die Grundlage des Bürgergeld-Systems in Deutschland. Umso wichtiger ist es, den eigenen Anspruch zu kennen, Zusatzleistungen geltend zu machen – und bei Bedarf rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.