Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, war über viele Jahre hinweg fester Bestandteil der Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland. Doch mit Beginn des Jahres 2021 trat eine umfangreiche Reform in Kraft, durch die ein Großteil der Steuerzahler vom Soli befreit wurde. Trotzdem zahlen ihn weiterhin Millionen – insbesondere Besserverdienende. Aber warum wurde der Soli überhaupt eingeführt? Wie hoch ist er? Wer muss ihn 2024 noch entrichten – und wer nicht? Dieser Beitrag liefert dir einen verständlichen Überblick über Geschichte, aktuelle Rechtslage und politische Diskussionen rund um den Solidaritätszuschlag.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er wird zusätzlich zur regulären Steuer erhoben – auf Basis des jeweiligen Steuerbetrags.
Der Soli ist keine eigene Steuerart, sondern eine Zuschlagsteuer, die direkt mit der Lohn- oder Einkommensteuer vom Finanzamt eingezogen wird.
Gesetzliche Grundlage:
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG)
- Höhe: 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer
Warum wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt?
Der Soli wurde 1991 ursprünglich als befristete Maßnahme eingeführt, um folgende Zwecke zu finanzieren:
- Kosten der deutschen Wiedervereinigung
- Strukturhilfen für die neuen Bundesländer (Aufbau Ost)
- Hilfen für ehemalige Ostblockstaaten
- Golfkriegskosten
Ab 1995 wurde er dann dauerhaft erhoben – offiziell zur Finanzierung der gesamtstaatlichen Aufgaben, insbesondere zur Förderung strukturschwacher Regionen.
Reform des Solidaritätszuschlags ab 2021
Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine grundlegende Neuregelung:
- Rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen Solidaritätszuschlag mehr
- Weitere 6,5 % zahlen nur noch teilweise
- Nur die oberen 3,5 % der Einkommensbezieher zahlen den vollen Satz weiter
➡️ Das Ziel der Reform: Entlastung der Mittelschicht, ohne vollständige Abschaffung
Wer zahlt 2024 noch den Solidaritätszuschlag?
Der Soli fällt nur noch für hohe Einkommen an – die sogenannte Freigrenze wurde massiv erhöht.
Aktuelle Freigrenzen (2024):
Personenkreis | Freigrenze Einkommensteuer (jährlich) |
---|---|
Ledige | 17.543 € |
Verheiratete (Zusammenveranlagung) | 35.086 € |
➡️ Erst ab dieser Steuerlast wird der Soli in voller Höhe fällig. Wer darunter liegt, zahlt gar nichts.
Teilweise Belastung:
- Bei Einkommensteuer ab 17.543 € (bzw. 35.086 €): gleitender Übergangsbereich
- Soli steigt schrittweise bis zum vollen Betrag von 5,5 %
Beispielrechnung: Wer zahlt wie viel Soli?
Beispiel 1: Single mit 60.000 € Bruttojahreseinkommen
- Einkommensteuer: ca. 11.000 €
- Liegt unter Freigrenze
- → Kein Solidaritätszuschlag mehr
Beispiel 2: Ehepaar mit 160.000 € Jahreseinkommen
- Einkommensteuer: ca. 45.000 €
- → Volle Soli-Zahlung von 5,5 % auf die Einkommensteuer = 2.475 €
Solidaritätszuschlag bei Kapitalerträgen
Anders als beim Einkommen: Wer Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden) erzielt, zahlt den Soli in voller Höhe, wenn die Abgeltungsteuer greift.
- 25 % Kapitalertragsteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf
- Effektiv: 26,375 %
➡️ Keine Freigrenze beim Soli auf Kapitalerträge – es sei denn, der persönliche Steuersatz ist niedriger (Günstigerprüfung).
Solidaritätszuschlag für Unternehmen
Auch Unternehmen zahlen ggf. weiter Soli:
- Körperschaften (z. B. GmbH, AG): 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli
- → Effektiv: 15,825 %
➡️ Die Soli-Reform betrifft nur Privatpersonen, nicht Unternehmen.
Kritik und Diskussion um die Zukunft des Soli
Kritikpunkte:
- Soli wurde als „zeitlich begrenzt“ eingeführt – ist aber de facto dauerhaft
- Ungleichbehandlung von Kapitalerträgen vs. Arbeitseinkommen
- Keine vollständige Abschaffung trotz Zweckbindung „Aufbau Ost“
Verfassungsrechtliche Diskussion:
- Klagen gegen Fortbestand des Soli liegen beim Bundesverfassungsgericht
- Streitpunkt: Verfassungsmäßigkeit einer Ergänzungsabgabe ohne konkreten Finanzierungszweck
Politische Positionen zum Soli
Partei | Haltung zum Soli |
---|---|
CDU/CSU | Beibehaltung für Topverdiener |
SPD | Teilweise Beibehaltung, kein vollständiger Wegfall |
FDP | Vollständige Abschaffung gefordert |
Grüne | Beibehaltung bei hohen Einkommen |
AfD | Abschaffung |
Linke | Erhalt für Reiche, Ausweitung auf Vermögen |
➡️ Der Soli bleibt ein dauerhafter politischer Zankapfel
Tipps für Steuerzahler
✅ Prüfen, ob du 2024 noch Soli zahlst – bei Einkommen über ca. 73.000 € (ledig) wahrscheinlich
✅ Bei Kapitalerträgen: Günstigerprüfung beantragen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt
✅ Steuerklassen und Freibeträge optimal nutzen
✅ Bei Ehepartnern: Vorteil durch Zusammenveranlagung nutzen
Häufige Fragen (FAQs)
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Ein Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer – eingeführt zur Finanzierung der Wiedervereinigung.
Wer muss den Soli noch zahlen?
Nur Steuerzahler mit hoher Einkommensteuerlast – sowie alle, die Kapitalerträge erzielen (ohne Freigrenze).
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
5,5 % der festgesetzten Steuer – also nicht des Bruttoeinkommens.
Gibt es eine Freigrenze?
Ja – z. B. 17.543 € Einkommensteuer bei Ledigen. Erst ab diesem Steuerbetrag wird Soli erhoben.
Wird der Soli ganz abgeschafft?
Politisch umstritten – aktuell ist keine vollständige Abschaffung beschlossen.
Fazit: Solidaritätszuschlag – kaum noch relevant, aber nicht verschwunden
Der Solidaritätszuschlag wurde für den Aufbau Ost eingeführt – und betrifft heute nur noch wenige Steuerzahler. Durch die Reform 2021 wurde die große Mehrheit entlastet. Dennoch zahlen Unternehmen, Kapitalanleger und Topverdiener weiterhin den vollen Soli. Ob das dauerhaft so bleibt, wird wohl das Bundesverfassungsgericht und die Politik entscheiden. Bis dahin bleibt der Soli ein interessantes Beispiel für ein „zeitlich befristetes“ Steuerinstrument, das sich im System dauerhaft verankert hat.