Wer staatliche Leistungen wie das Bürgergeld beantragt oder eine Erbschaft erhält, stellt sich früher oder später die Frage: Wie viel Geld darf ich eigentlich besitzen, ohne dass es angerechnet oder versteuert wird? Die Antwort liefert der sogenannte Vermögensfreibetrag. Dieser legt fest, welche Teile des Vermögens unangetastet bleiben, sei es im Sozialrecht, Steuerrecht oder Familienrecht. Doch die Regelungen sind je nach Kontext unterschiedlich. In diesem Beitrag erklären wir dir, was unter dem Vermögensfreibetrag zu verstehen ist, welche Beträge 2024 gelten – und wie du dein Vermögen rechtssicher schützen kannst.
Was ist ein Vermögensfreibetrag?
Ein Vermögensfreibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, bis zu dem eine Person Vermögen besitzen darf, ohne dass dies Auswirkungen auf Leistungen oder Steuern hat.
Er schützt das notwendige Schonvermögen, das nicht zur Deckung des Lebensunterhalts oder zur Steuerzahlung herangezogen werden soll.
Je nach Anwendungsbereich gibt es unterschiedliche Freibeträge – z. B. im Sozialrecht, Steuerrecht, Unterhaltsrecht oder bei der Pflegefinanzierung.
Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
Rechtsgrundlage: § 12 SGB II
Im Bürgergeld-System gelten Freibeträge für verwertbares Vermögen – also Bargeld, Kontoguthaben, Schmuck, Sparverträge, etc.
Höhe des Freibetrags 2024:
Grundfreibetrag (Schonvermögen):
Personengruppe | Freibetrag pro Person |
---|---|
Antragsteller | 15.000 € |
Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft | 15.000 € |
➡️ Eine vierköpfige Familie darf also 60.000 € besitzen, ohne dass Leistungen gekürzt werden.
Zusätzliche Freibeträge:
- Angemessene Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)
- Selbst genutzte Immobilie (Eigentumswohnung oder Haus)
- Fahrzeug je Person (angemessen, z. B. bis ca. 15.000–20.000 €)
- Zuwendungen mit Zweckbindung (z. B. Spenden, Schmerzensgeld)
Beispiel: Vermögensprüfung bei Bürgergeld
Familie Mustermann (2 Erwachsene, 2 Kinder) beantragt Bürgergeld. Sie besitzen:
- Girokonto: 8.000 €
- Bausparvertrag: 12.000 €
- Auto (Wert: 10.000 €)
- Riester-Rente: 20.000 €
→ Gesamtes verwertbares Vermögen: 20.000 €
→ Freibetrag: 4 × 15.000 € = 60.000 €
→ Keine Anrechnung → Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Vermögensfreibetrag bei der Erbschaftsteuer
Bei Erbschaften gelten Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad (§ 16 ErbStG). Nur Vermögen über diesen Grenzen ist steuerpflichtig.
Erbe | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner, eingetragener Partner | 500.000 € |
Kinder, Stief- oder Adoptivkinder | 400.000 € |
Enkel (wenn Eltern verstorben) | 200.000 € |
Eltern, Geschwister, andere Verwandte | 20.000 € |
Nicht-Verwandte (Freunde etc.) | 20.000 € |
➡️ Beispiel: Erbt ein Kind 350.000 €, fällt keine Erbschaftsteuer an (Freibetrag: 400.000 €).
Vermögensfreibetrag bei Pflegeheimkosten (Sozialhilfe)
Wenn das Einkommen oder Vermögen nicht für die Heimkosten reicht, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden (§ 90 SGB XII).
Freibeträge:
Person | Schonvermögen |
---|---|
Pflegebedürftiger | ca. 10.000 € |
Ehepartner | zusätzliches Schonvermögen (individuell geprüft) |
Zusätzlich geschützt:
- Angemessene Wohnung des Ehepartners
- Kleines Auto für Mobilität
- Hausrat und persönliche Gegenstände
Vermögensfreibetrag beim Unterhalt (Kindesunterhalt)
Eltern, die Unterhalt zahlen, dürfen einen Selbstbehalt behalten – dieser schützt auch einen Teil des Vermögens (indirekt).
- Notgroschen von 5.000 – 10.000 € als Schonvermögen anerkannt
- Vermögensverwertungspflicht erst bei deutlich höheren Beträgen
➡️ In der Praxis spielt Vermögen meist nur bei hohem Kapital oder Immobilienbesitz eine Rolle.
Welche Vermögenswerte gelten als „geschützt“?
Nicht jedes Vermögen wird bei Sozialleistungen oder Steuern angerechnet:
Typisches Schonvermögen:
- Angemessene Altersvorsorge (z. B. Riester, Rürup)
- Selbst genutztes Wohneigentum
- Haushaltsgegenstände, Möbel
- Pkw (je nach Zweck und Wert)
- Schmerzensgeld oder zweckgebundene Zahlungen
- Rücklagen für Beerdigungskosten
➡️ Bei Zweifel entscheidet das Jobcenter oder Sozialamt nach Angemessenheit.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Beim Bürgergeld:
- Das übersteigende Vermögen muss zuerst verbraucht werden
- Erst danach besteht ein Anspruch auf Leistungen
Bei Erbschaftsteuer:
- Nur der Betrag über dem Freibetrag wird versteuert
- Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Steuersätze (7–50 %)
Kann man Vermögen „schützen“?
Teilweise, ja – aber nicht rückwirkend!
✅ Frühzeitig Altersvorsorge aufbauen
✅ Zweckgebundene Rücklagen klar deklarieren
✅ Vermögen auf mehrere Familienmitglieder aufteilen (Freibeträge nutzen)
✅ Keine größeren Schenkungen kurz vor dem Antrag (ansonsten Rückforderungen)
Häufige Fragen (FAQs)
Was zählt als Vermögen beim Bürgergeld?
Bargeld, Bankguthaben, Sparverträge, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien (wenn nicht selbst bewohnt), Edelmetalle, Sammlungen etc.
Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld 2024?
15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft – plus Altersvorsorge und weiteres Schonvermögen.
Zählt mein Auto zum Vermögen?
Ja, aber ein angemessenes Auto ist geschützt – in der Regel bis etwa 15.000–20.000 €.
Wird meine selbst genutzte Wohnung angerechnet?
Nein – sie zählt zum Schonvermögen, sofern die Größe angemessen ist.
Kann das Jobcenter mein Vermögen zurückfordern?
Nur, wenn du bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Schenkungen verschwiegen hast – dann drohen Rückforderungen oder Sanktionen.
Fazit: Der Vermögensfreibetrag schützt das Notwendige – aber nicht das Überflüssige
Der Vermögensfreibetrag ist ein zentrales Instrument im Sozial- und Steuerrecht: Er schützt Menschen davor, ihr letztes Erspartes aufbrauchen zu müssen, bevor sie Unterstützung bekommen. Ob beim Bürgergeld, der Pflege oder der Erbschaft – wer gut informiert ist, kann seine Rechte besser nutzen, Steuern sparen und das eigene Vermögen gezielt schützen. Entscheidend ist: Rechtzeitig handeln, transparent bleiben – und im Zweifel professionelle Beratung nutzen.