Wer hohe Krankheits- oder Pflegekosten hat, kann diese oft steuerlich geltend machen – als sogenannte außergewöhnliche Belastungen. Doch bevor das Finanzamt diese Ausgaben anerkennt, prüft es, ob sie deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Erst der darüber hinausgehende Betrag wirkt sich steuermindernd aus. Aber was genau ist die zumutbare Eigenbelastung? Wie hoch fällt sie aus? Und welche Faktoren beeinflussen ihre Berechnung? Dieser Beitrag erklärt dir verständlich, wie du deinen Eigenanteil ermittelst und wie du mehr Kosten von der Steuer absetzen kannst.
Was ist die zumutbare Eigenbelastung?
Die zumutbare Eigenbelastung ist der Teil deiner außergewöhnlichen Belastungen, den du laut Gesetz selbst tragen musst – ohne steuerliche Entlastung. Nur die darüber hinausgehenden Kosten kannst du als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist gesetzlich geregelt und orientiert sich an deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
Warum gibt es die zumutbare Eigenbelastung?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Steuerzahler gewisse Belastungen im Alltag selbst schultern kann – wie kleinere Krankheitskosten oder Zuzahlungen. Die zumutbare Eigenbelastung stellt also eine individuelle Zumutbarkeitsgrenze dar, bis zu der das Finanzamt keine steuerliche Berücksichtigung vornimmt.
Wie wird die zumutbare Eigenbelastung berechnet?
Die Berechnung erfolgt prozentual vom Gesamtbetrag der Einkünfte – unter Berücksichtigung von:
- dem Familienstand (ledig/verheiratet)
- der Anzahl der Kinder mit Kindergeldanspruch
- dem zu versteuernden Einkommen
Die Prozentsätze staffeln sich wie folgt:
Familienstand | bis 15.340 € | 15.341–51.130 € | über 51.130 € |
---|---|---|---|
Ledig, keine Kinder | 5 % | 6 % | 7 % |
Verheiratet, keine Kinder | 4 % | 5 % | 6 % |
Verheiratet/Ledig mit Kind | 2 % | 3 % | 4 % |
💡 Die Prozentwerte werden gestaffelt auf die jeweiligen Einkommensteile angewandt – eine exakte Berechnung erfolgt durch das Finanzamt.
Beispielrechnung:
- Verheiratetes Ehepaar mit einem Kind
- Einkommen: 60.000 €
- Außergewöhnliche Belastung: 4.000 €
Berechnung der Eigenbelastung:
- Einkommen bis 15.340 € → 2 % = 306,80 €
- Einkommen von 15.341 € bis 51.130 € → 3 % von 35.789 € = 1.073,67 €
- Einkommen über 51.130 € → 4 % von 8.870 € = 354,80 €
Gesamte Eigenbelastung: 1.735,27 €
Absetzbarer Betrag: 4.000 € – 1.735,27 € = 2.264,73 €
Was zählt zur außergewöhnlichen Belastung?
Beispiele für absetzbare Kosten (sofern sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen):
- Krankheitskosten (z. B. Brillen, Zahnersatz, Medikamente)
- Fahrtkosten zu Arzt oder Klinik
- Pflegekosten für Angehörige
- Beerdigungskosten (soweit notwendig)
- Unterstützung bedürftiger Angehöriger
- Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Prothesen)
Voraussetzung: Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und belegbare Zahlung.
Wie kann ich die zumutbare Eigenbelastung senken?
Du kannst die Auswirkungen der zumutbaren Eigenbelastung indirekt beeinflussen:
- Zusammenveranlagung nutzen
→ Verheiratete profitieren von niedrigeren Prozentsätzen. - Kinderfreibeträge berücksichtigen
→ Kinder mit Kindergeldanspruch senken die Eigenbelastung. - Kosten bündeln
→ Möglichst viele relevante Ausgaben in ein Steuerjahr legen, damit der Betrag über die Eigenbelastung steigt. - Pauschbeträge prüfen
→ Behindertenpauschbetrag oder Pflegepauschbetrag anstelle der Einzelabrechnung nutzen.
Unterschied zur außergewöhnlichen Belastung
Begriff | Bedeutung |
---|---|
Außergewöhnliche Belastung | Steuerlich absetzbare Kosten (z. B. Krankheit, Pflege) |
Zumutbare Eigenbelastung | Anteil, den du selbst tragen musst – nicht steuerlich wirksam |
Absetzbarer Betrag | Teil der Belastung, der über der Eigenbelastung liegt → wirkt sich aus |
Wo trage ich die Eigenbelastung in der Steuererklärung ein?
Du musst die Eigenbelastung nicht selbst berechnen – das übernimmt das Finanzamt.
Vorgehen:
- Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung ausfüllen
- Alle relevanten Kosten dort eintragen
- Belege und Atteste beifügen
- Finanzamt zieht die zumutbare Eigenbelastung automatisch ab
Besondere Fälle: Keine Eigenbelastung
In bestimmten Situationen entfällt die zumutbare Eigenbelastung:
- Wenn du einen Pflegepauschbetrag geltend machst
- Bei Pauschbeträgen für Behinderung (§ 33b EStG)
- Bei gesetzlich festgelegten Freibeträgen
Das bedeutet: Der vollständige Betrag ist abziehbar – ohne Eigenanteil.
Häufige Fragen (FAQs)
Sie liegt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Ja – es gibt Online-Rechner, aber das Finanzamt berechnet ihn verbindlich automatisch.
Dann kannst du sie nicht steuerlich absetzen – sie gelten als zumutbar selbst getragen.
Mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen, ärztlichen Attesten und ggf. Fahrtenbuch.
Nein – einfach alle Belastungen in der Steuererklärung angeben, das Finanzamt rechnet automatisch.
Fazit: Die zumutbare Eigenbelastung verstehen und gezielt handeln
Die zumutbare Eigenbelastung entscheidet darüber, wie viel deiner Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten du von der Steuer absetzen kannst. Wer die Berechnungsgrundlagen kennt, kann gezielt steuern, welche Ausgaben in welchem Jahr sinnvoll steuerlich geltend gemacht werden. Besonders bei hohen Ausgaben lohnt sich eine genaue Dokumentation – und bei Unsicherheiten die Beratung durch einen Steuerexperten. So holst du das Maximum aus deinen Belastungen heraus.