Betriebskosten

Ob im Mietvertrag, in der Bilanz eines Unternehmens oder bei der Steuererklärung: Der Begriff Betriebskosten taucht in vielen Zusammenhängen auf – und hat je nach Kontext ganz unterschiedliche Bedeutungen. Während Mieter sie monatlich über die Nebenkosten zahlen, beeinflussen sie in Unternehmen direkt die Rentabilität. In diesem Beitrag erfährst du, was Betriebskosten genau sind, wie sie sich im Mietrecht, in der Betriebswirtschaft und im Steuerrecht unterscheiden, welche Posten dazugehören und wie du sie korrekt zuordnest und berechnest.


Was sind Betriebskosten? – Definition

Betriebskosten sind laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gebäudes, Unternehmens oder Fahrzeugs entstehen.

Betriebskosten sind kein einmaliger Aufwand, sondern entstehen kontinuierlich im Alltag – z. B. für Strom, Wartung, Reinigung oder Versicherungen.

Die genaue Definition hängt vom jeweiligen Rechts- bzw. Anwendungskontext ab:

  • Mietrecht: Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Betriebswirtschaft: Betriebskosten vs. Investitionen
  • Steuerrecht: Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG

Betriebskosten im Mietrecht (Nebenkosten)

Im Mietrecht sind Betriebskosten jene Kosten, die der Eigentümer regelmäßig auf den Mieter umlegen darf, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Rechtsgrundlage: Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen:

  1. Grundsteuer
  2. Wasserversorgung (Frischwasser)
  3. Entwässerung (Kanal, Abwasser)
  4. Heizungskosten
  5. Warmwasserkosten
  6. Aufzug
  7. Straßenreinigung und Müllabfuhr
  8. Gebäudereinigung & Ungezieferbekämpfung
  9. Gartenpflege
  10. Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)
  11. Schornsteinfeger
  12. Versicherungen (z. B. Wohngebäudeversicherung)
  13. Hausmeisterkosten
  14. Gemeinschaftsantenne/Breitbandanschluss
  15. Sonstige Betriebskosten (müssen konkret im Mietvertrag benannt sein)

💡 Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen oder Rücklagen!


Abrechnung der Betriebskosten

  • Monatliche Vorauszahlung oder Pauschale
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter
  • Frist: spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
  • Widerspruch durch Mieter möglich – innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt

Betriebskosten in Unternehmen (betriebswirtschaftlich)

In der Betriebswirtschaft zählen Betriebskosten zu den Betriebsausgaben, die im Rahmen der täglichen Geschäftstätigkeit anfallen.

Typische Betriebskosten:

  • Löhne & Gehälter
  • Miet- und Leasingkosten
  • Energie, Wasser, Heizung
  • Büromaterial
  • Maschinenwartung
  • IT- und Softwarekosten
  • Versicherungen
  • Telefon & Internet
  • Kfz-Kosten (Benzin, Wartung)

Abgrenzung:

KategorieBetriebskostenInvestitionen
Häufigkeitlaufendeinmalig (langfristig)
Buchhalterische WirkungAufwand in der GuVAktivierung in der Bilanz
BeispielStromrechnungKauf neuer Maschine

Betriebskosten vs. Fixkosten vs. variable Kosten

Im Unternehmen können Betriebskosten zusätzlich unterschieden werden in:

  • Fixe Betriebskosten: unabhängig von der Produktionsmenge (z. B. Miete, Gehalt)
  • Variable Betriebskosten: abhängig von Auslastung/Produktion (z. B. Materialverbrauch, Transportkosten)

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für Break-Even-Analysen und die Deckungsbeitragsrechnung.


Betriebskosten in der Steuer (Betriebsausgaben)

Im Steuerrecht gelten Betriebskosten als Teil der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG):

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den betrieblichen Zweck veranlasst sind.

Abzugsfähig sind z. B.:

  • Geschäftsmieten
  • Kfz-Kosten (anteilig bei betrieblicher Nutzung)
  • Arbeitsmittel
  • Fachliteratur
  • Bewirtungskosten (teilweise)
  • Versicherungen
  • Werbung und Marketing

💡 Private Kosten oder nicht betrieblich veranlasste Ausgaben sind nicht abziehbar.


Betriebskosten bei Fahrzeugen

Sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen sind Fahrzeugkosten ein klassischer Betriebskostenblock:

  • Kraftstoff
  • Kfz-Steuer
  • Versicherungen
  • Wartung und Reparaturen
  • Leasingraten
  • Reifen, Verschleißteile

Abrechnung über:

  • Einzelnachweis oder
  • Pauschalen (z. B. 0,30 € pro km bei Fahrtenbuch)

Betriebskosten senken – praktische Tipps

  1. Verträge regelmäßig prüfen und neu verhandeln (z. B. Strom, Versicherungen)
  2. Energieeffizienz steigern (z. B. LED, Smart-Home)
  3. Hausmeister- oder Wartungsverträge bündeln
  4. Digitalisierung nutzen, um Papier-, Porto- und Verwaltungskosten zu senken
  5. Kostenstellenrechnung einführen, um Betriebskosten transparent zuzuordnen

Häufige Fragen (FAQs)

Was zählt zu den Betriebskosten in der Miete?

Laufende Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister – geregelt in der Betriebskostenverordnung.

Was sind keine Betriebskosten?

Instandhaltungen, Reparaturen, Verwaltungskosten – sie dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Wie unterscheidet sich der Begriff im Unternehmen?

Im Unternehmen sind Betriebskosten gleichbedeutend mit laufenden Geschäftsausgaben – z. B. Miete, Personal, Energie.

Sind alle Betriebskosten steuerlich absetzbar?

Im betrieblichen Bereich: Ja, soweit betrieblich veranlasst. Privat: Nur anteilig oder über Werbungskosten (z. B. Arbeitszimmer).

Müssen Betriebskosten jährlich abgerechnet werden?

Ja – im Mietrecht innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum.


Fazit: Betriebskosten – unverzichtbar, aber kontrollierbar

Betriebskosten gehören zum Alltag – egal ob als Mieter, Unternehmer oder Selbstständiger. Sie sind wiederkehrend, planbar und oft steuerlich relevant. Wer sie kennt, korrekt zuordnet und regelmäßig überprüft, kann seine finanzielle Planung verbessern, Kosten senken und rechtlich auf der sicheren Seite stehen – sei es bei der Nebenkostenabrechnung oder in der GuV eines Unternehmens.