Das Ehegattensplitting ist ein zentrales Instrument im deutschen Einkommensteuerrecht – und für viele verheiratete Paare ein echter Steuerspartrick. Wer sich für die sogenannte Zusammenveranlagung entscheidet, kann je nach Einkommensverteilung deutlich weniger Einkommensteuer zahlen als bei getrennter Veranlagung. Doch wie funktioniert das Ehegattensplitting genau? Wer kann es nutzen? Und wann lohnt sich ein Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über das Ehegattensplitting wissen musst – inklusive Rechenbeispielen und steuerlicher Einordnung.
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepartnern halbiert, versteuert und anschließend verdoppelt wird. Das Ziel: Steuervorteile bei unterschiedlich hohem Einkommen innerhalb der Ehe.
Das Verfahren gilt nur für verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die sich für die Zusammenveranlagung beim Finanzamt entscheiden.
So funktioniert das Ehegattensplitting – einfach erklärt
Schritt-für-Schritt:
- Beide Einkommen werden zusammengerechnet
- Die Summe wird halbiert
- Für die Hälfte wird die Einkommensteuer nach Grundtarif berechnet
- Die Steuer wird anschließend verdoppelt
➡️ Durch die Halbierung des Gesamteinkommens wird ein Teil des höheren Einkommens in eine niedrigere Steuerprogression verschoben – das senkt die Gesamtsteuerlast.
Rechenbeispiel: Ehegattensplitting in der Praxis
Fall 1: Unterschiedliches Einkommen
- Partner A: 70.000 €
- Partner B: 20.000 €
- Gesamteinkommen: 90.000 €
- Geteilt: 45.000 €
Besteuerung als Einzelpersonen:
- Steuer auf 70.000 €: ca. 21.000 €
- Steuer auf 20.000 €: ca. 2.000 €
- Summe: 23.000 €
Ehegattensplitting:
- Steuer auf 45.000 €: ca. 9.200 €
- Verdoppelt: 18.400 €
→ Steuervorteil: ca. 4.600 €
Wer kann das Ehegattensplitting nutzen?
Voraussetzungen:
✅ Verheiratet oder verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft)
✅ Gemeinsamer Wohnsitz
✅ Zusammenveranlagung beim Finanzamt beantragt
✅ Keine dauerhafte Trennung im Veranlagungsjahr
➡️ Das Splitting wird nicht automatisch angewendet – du musst es in der Steuererklärung aktiv wählen.
Vorteile des Ehegattensplittings
- Deutliche Steuerersparnis bei Einkommensunterschieden
- Optimierung der Steuerklassenkombination (III/V oder IV/IV)
- Rechtssicherheit und lange Tradition im deutschen Steuerrecht
- Auch bei einseitiger Erwerbstätigkeit (z. B. Alleinverdiener) vorteilhaft
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?
Besonders vorteilhaft:
- Ein Partner hat kein oder ein sehr niedriges Einkommen
- Ein Partner ist in Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung
- Ein Partner arbeitet in Teilzeit, der andere in Vollzeit
- Renteneintritt bei nur einem Ehepartner
➡️ Je größer die Einkommensdifferenz, desto größer der steuerliche Vorteil.
Wann bringt das Ehegattensplitting wenig oder nichts?
- Wenn beide Partner nahezu gleich viel verdienen
- Wenn die Partner getrennt leben
- Bei Einzelveranlagung oder Trennung im laufenden Jahr
In solchen Fällen kann auch die Steuerklassenkombination IV/IV sinnvoll sein.
Ehegattensplitting bei Trennung oder Scheidung
- Splitting gilt für das gesamte Jahr, wenn die Ehe zum 1. Januar noch bestand
- Bei Trennung im laufenden Jahr ist eine letzte gemeinsame Veranlagung möglich
- Danach gilt Einzelveranlagung – Splitting entfällt
💡 Tipp: Beim Ausfüllen der Steuererklärung kann das „besondere Veranlagungsjahr“ genutzt werden.
Kritik am Ehegattensplitting
Obwohl das Verfahren finanziell attraktiv ist, gibt es auch kritische Stimmen:
- Begünstigt Einverdiener-Ehen und kann Anreize gegen Erwerbstätigkeit setzen
- Gilt als familienpolitisch überholt, weil es nicht direkt Kinder berücksichtigt
- Führt zu geschlechterbezogenen Rollenmustern, da meist Frauen in Teilzeit arbeiten
Daher gibt es politische Vorschläge zur Abschaffung oder Umgestaltung, z. B. durch das Realsplitting oder ein Familiensplitting mit Kinderkomponente.
Steuerklassen und Ehegattensplitting
Ehepaare können zwischen drei Steuerklassenkombinationen wählen:
Kombination | Beschreibung | Eignung |
---|---|---|
III / V | Ein Verdiener deutlich mehr als der andere | Ehegattensplitting lohnend |
IV / IV | Beide verdienen ähnlich viel | Geringer Steuervorteil |
IV / IV mit Faktor | Rechnet Splittingeffekt bereits monatlich ab | Vermeidet hohe Nachzahlungen |
💡 Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer – das tatsächliche Splitting findet erst bei der Jahresveranlagung statt.
Häufige Fragen (FAQs)
Was ist das Ehegattensplitting?
Ein steuerliches Verfahren, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepartnern halbiert, versteuert und wieder verdoppelt wird – mit dem Ziel, Steuern zu sparen.
Muss man verheiratet sein?
Ja – nur verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner können das Ehegattensplitting nutzen.
Wie viel kann man mit dem Ehegattensplitting sparen?
Je nach Einkommensverteilung mehrere tausend Euro pro Jahr – insbesondere bei großen Einkommensunterschieden.
Was ist besser: Einzel- oder Zusammenveranlagung?
Die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting ist fast immer günstiger, außer beide Partner verdienen fast exakt gleich viel.
Kann man das Splitting rückwirkend nutzen?
Ja – für vergangene Jahre ist eine rückwirkende Zusammenveranlagung im Rahmen der Verjährungsfrist möglich.
Fazit: Ehegattensplitting – legaler Steuervorteil für verheiratete Paare
Das Ehegattensplitting ist eine der bekanntesten und wirksamsten Möglichkeiten für verheiratete Paare, ihre Steuerlast zu senken. Wer das Verfahren clever nutzt – und mit der richtigen Steuerklassenkombination kombiniert –, kann jährlich spürbar mehr Netto behalten. Ob das Verfahren langfristig bestehen bleibt, ist politisch umstritten – derzeit aber noch rechtlich abgesichert und weit verbreitet. Ein genauer Blick lohnt sich in jedem Fall – vor allem bei unterschiedlichen Einkommen.