Investmentsteuerreform

Mit der Investmentsteuerreform 2018 hat sich die Besteuerung von Fonds grundlegend verändert. Ziel war es, die Besteuerung von in- und ausländischen Fonds anzugleichen, die Steuererhebung zu vereinfachen und steuerliche Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Doch was genau wurde geändert, welche Auswirkungen hat die Reform für private Anleger und worauf solltest du jetzt achten? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Investmentsteuerreform – verständlich, strukturiert und praxisnah.


Was ist die Investmentsteuerreform?

Die Investmentsteuerreform ist eine umfassende Änderung der steuerlichen Behandlung von Erträgen aus Investmentfonds, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Ziel der Reform war es, die Besteuerung von Kapitalerträgen aus Fonds einfacher, transparenter und fairer zu gestalten.

📌 Besonders betroffen sind Anleger in Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds und ETFs – unabhängig vom Sitz der Fondsgesellschaft.


Warum wurde die Investmentsteuerreform eingeführt?

Steuergleichheit zwischen inländischen und ausländischen Fonds
Beseitigung von Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerstundungseffekten
Vereinfachung der Besteuerung (weniger Bürokratie)
Sicherung von Steuereinnahmen für den Fiskus


Die wichtigsten Änderungen durch die Investmentsteuerreform

1. Besteuerung auf Fondsebene

  • Fonds zahlen jetzt Körperschaftsteuer auf bestimmte deutsche Erträge, z. B.:
    • Dividenden deutscher Unternehmen
    • Mieterträge deutscher Immobilienfonds
  • Körperschaftsteuersatz: 15 %.

2. Teilfreistellung für Anleger

  • Zur Kompensation der Fondsebene-Steuer erhalten Anleger Teilfreistellungen auf ihre Erträge:
FondstypTeilfreistellung
Aktienfonds30 %
Mischfonds15 %
Immobilienfonds Inland60 %
Immobilienfonds Ausland80 %

3. Einführung der Vorabpauschale

  • Besteuerung fiktiver Erträge auch bei thesaurierenden Fonds.
  • Ziel: Keine dauerhafte Steuerstundung durch Nichtausschüttung.
  • Berechnung basiert auf dem Basiszins der Bundesbank und dem Wert des Fondsanteils.

4. Wegfall der Steuertransparenz

  • Anleger müssen nicht mehr komplizierte Ertragskomponenten (z. B. ausländische Quellensteuern) selbst versteuern.
  • Die Depotbanken übernehmen die Steuerberechnung automatisch.

Auswirkungen der Investmentsteuerreform auf Anleger

Erleichterung der Steuererklärung

  • Keine komplizierte Aufschlüsselung von ausländischen Fondserträgen nötig.

Vorhersehbare Steuerbelastung

  • Durch automatische Abführung durch die Depotbanken.

Teilfreistellung verbessert die Nettorendite

  • Weniger Steuerlast bei Aktien- und Immobilienfonds.

Liquiditätsbedarf bei Vorabpauschale

  • Steuerzahlung auch ohne tatsächliche Ausschüttung nötig.

Welche Fonds sind besonders betroffen?

Thesaurierende Fonds

  • Wegen der Vorabpauschale jetzt jährliche Steuerpflicht, auch ohne Ausschüttung.

Immobilienfonds

  • Wegen unterschiedlicher Teilfreistellungen für inländische und ausländische Objekte.

Mischfonds und Dachfonds

  • Neue Herausforderungen bei der Steueroptimierung aufgrund variabler Teilfreistellungen.

Steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform

Ausschüttungen

  • Sofortige Besteuerung abzüglich Teilfreistellung.

Vorabpauschalen

  • Steuerpflicht am 1. Januar des Folgejahres.

Veräußerungsgewinne

  • Steuerpflicht auf die gesamte Wertsteigerung, abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschalen.

Vorteile der Investmentsteuerreform

Einheitliche Behandlung von inländischen und ausländischen Fonds
Einfache Handhabung für Privatanleger
Automatische Steuerberechnung durch die Depotbank
Bessere Vergleichbarkeit verschiedener Fondsprodukte
Förderung breit gestreuter Aktienanlagen durch Teilfreistellung


Nachteile der Investmentsteuerreform

Steuerpflicht auch ohne Ertrag (Vorabpauschale)
Zusätzliche Liquiditätsanforderungen für Anleger
Komplexere Fondsstruktur bei Immobilienfonds
Höherer Verwaltungsaufwand bei Selbstveranlagung im Ausland


Typische Fehler bei der Investmentsteuerreform

❌ Vorabpauschale ignorieren → unerwartete Steuerbelastung
❌ Teilfreistellungen nicht berücksichtigen → falsche Nettorenditeannahmen
❌ Verwechslung von steuerpflichtigen und steuerfreien Fonds (z. B. bei Altbeständen)


Häufige Fragen (FAQs)

Was ist die Investmentsteuerreform einfach erklärt?
Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von Fonds neu geregelt, um sie einfacher, fairer und transparenter zu machen.

Wie wirkt sich die Investmentsteuerreform auf ETFs aus?
ETFs sind Fonds und unterliegen den gleichen Regeln: Besteuerung auf Fondsebene, Teilfreistellungen und Vorabpauschale.

Wann fällt die Vorabpauschale an?
Am 1. Januar eines Jahres auf die Wertentwicklung des Fonds im Vorjahr – sofern keine oder nur geringe Ausschüttungen erfolgt sind.

Kann ich durch die Investmentsteuerreform Steuern sparen?
Ja – vor allem durch die Teilfreistellungen bei Aktien- und Immobilienfonds können Anleger effektiv Steuern sparen.

Muss ich die neuen Regeln selbst in der Steuererklärung angeben?
Nein – die Depotbank führt die Steuer automatisch ab und berücksichtigt die Regelungen der Investmentsteuerreform.


Fazit: Investmentsteuerreform – klare Regeln für Fondsanleger

Die Investmentsteuerreform bringt klare Strukturen und neue steuerliche Rahmenbedingungen für Fondsanleger. Trotz einiger zusätzlicher Steuerpflichten wie der Vorabpauschale profitieren Anleger langfristig von einer einfacheren Handhabung, einer gerechteren Besteuerung und Steuervorteilen durch Teilfreistellungen. Wer die neuen Regeln versteht und bei der Auswahl seiner Fonds berücksichtigt, kann weiterhin erfolgreich und steueroptimiert in Investmentfonds investieren.