Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist eine besondere Leistung im Rahmen des ElterngeldPlus, mit der der Gesetzgeber gezielt Eltern unterstützt, die gemeinsam Verantwortung für ihr Kind übernehmen – insbesondere durch gleichzeitige Teilzeitarbeit. Er bietet die Möglichkeit, zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu erhalten, wenn beide Elternteile bestimmte Bedingungen erfüllen. Damit soll eine partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Familie gefördert werden. In diesem Beitrag erfährst du, wie der Partnerschaftsbonus funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du ihn optimal beantragst und nutzt.


Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist eine Ergänzung zum ElterngeldPlus, der es Eltern ermöglicht, jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu erhalten – also insgesamt acht zusätzliche Monate für beide Elternteile zusammen.

Voraussetzung ist, dass beide Eltern zeitgleich für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.


Ziel und Bedeutung

Ziel des Partnerschaftsbonus ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv zu fördern – und dabei besonders:

  • Gleichberechtigung in der Kinderbetreuung zu stärken
  • Müttern den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern
  • Väter stärker in die Care-Arbeit einzubeziehen
  • Familienmodelle mit geteilten Verantwortungen zu unterstützen

Wer kann den Partnerschaftsbonus bekommen?

Anspruchsberechtigt sind:

✅ Eltern, die gemeinsam ein Kind betreuen
✅ Im selben Haushalt mit dem Kind leben
✅ Jeweils 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten
✅ Für mindestens 4 zusammenhängende Monate
✅ Anspruch auf ElterngeldPlus haben

📌 Auch Alleinerziehende können den Bonus erhalten – wenn sie allein das Stundenkriterium erfüllen.


Voraussetzungen im Detail

1. Gemeinsame Teilzeitarbeit

  • Beide Elternteile müssen zeitgleich arbeiten
  • Jeweils 24–32 Stunden/Woche im Durchschnitt pro Kalendermonat
  • Für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate

2. Gültiger ElterngeldPlus-Bezug

  • Beide müssen noch ElterngeldPlus erhalten können
  • Basiselterngeld kann im Bonuszeitraum nicht bezogen werden

3. Nachweis durch Arbeitgeber

  • Es müssen entsprechende Bescheinigungen über die Arbeitszeit vorgelegt werden

Wie lange wird der Partnerschaftsbonus gezahlt?

  • 4 Monate pro Elternteil
  • Also insgesamt 8 Monate zusätzlich
  • Können auch zeitversetzt oder unterbrochen genommen werden – bei z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit

📌 Der Bonuszeitraum kann auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes liegen, sofern noch Anspruch besteht.


Höhe des Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus wird in Höhe des ElterngeldPlus gezahlt. Das bedeutet:

  • Maximal 900 € monatlich (hälftiges Basiselterngeld)
  • Berechnung erfolgt auf Basis des Einkommens vor der Geburt

Beispiel:

  • Basiselterngeld: 1.600 €/Monat
  • ElterngeldPlus: 800 €/Monat
  • Partnerschaftsbonus (pro Elternteil): 800 € × 4 Monate = 3.200 €

→ Bei zwei Elternteilen: bis zu 6.400 € zusätzlich


Antragstellung: So funktioniert’s

Wann beantragen?

  • Gleich mit dem Elterngeld-Antrag oder
  • Nachträglich mit Ergänzungsantrag – bis spätestens 3 Monate rückwirkend

Was wird benötigt?

  • Angaben zur geplanten Arbeitszeit
  • Arbeitgeberbescheinigungen
  • Ggf. Angaben zur Teilzeitarbeit beider Elternteile

📌 Änderungen bei der Arbeitszeit müssen sofort gemeldet werden, da dies den Anspruch gefährden kann.


Sonderregelungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus ebenfalls erhalten, wenn sie:

✅ mit dem Kind allein in einem Haushalt leben
✅ zwischen 24–32 Stunden/Woche arbeiten
✅ die restlichen Voraussetzungen erfüllen

→ Es sind dann ebenfalls 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate möglich.


Vorteile des Partnerschaftsbonus

Finanzielle Entlastung durch zusätzliche Monate
Bessere Aufteilung der Elternzeit
Stärkung der Gleichstellung von Müttern und Vätern
Flexibler Einsatz im Rahmen individueller Lebensmodelle
Anreiz für Väter, sich aktiver zu beteiligen


Häufige Fehler vermeiden

❌ Arbeitszeit nicht eingehalten → Bonus entfällt rückwirkend
❌ Änderungen nicht gemeldet → Rückforderungen möglich
❌ Kein ElterngeldPlus mehr verfügbar → kein Anspruch
❌ Teilzeit zu früh oder zu spät begonnen → Bonusfrist versäumt
❌ Annahme, dass beide in Elternzeit sein müssen – ist nicht erforderlich


Häufige Fragen (FAQs)

Was ist der Partnerschaftsbonus?
Eine Leistung von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil, wenn beide zeitgleich in Teilzeit arbeiten.

Wer hat Anspruch auf den Partnerschaftsbonus?
Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich teilen und zwischen 24–32 Stunden pro Woche arbeiten – über mindestens 4 Monate.

Muss ich in Elternzeit sein, um den Bonus zu bekommen?
Nein – es reicht, wenn du die Stundenregelung erfüllst und ElterngeldPlus beziehst.

Was passiert, wenn die Arbeitszeit schwankt?
Solange der Durchschnitt im Kalendermonat zwischen 24–32 Stunden liegt, ist der Bonus möglich.

Kann ich den Partnerschaftsbonus beantragen, wenn ich allein erziehend bin?
Ja – wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, insbesondere die Wochenarbeitszeit.


Fazit: Der Partnerschaftsbonus – ein starkes Zeichen für geteilte Elternschaft

Der Partnerschaftsbonus ist ein finanzieller Anreiz für eine gleichberechtigte Aufteilung von Elternaufgaben. Er ermöglicht Paaren, sich bei der Kinderbetreuung abzuwechseln oder parallel in Teilzeit zu arbeiten – und dabei zusätzliches Elterngeld zu erhalten. Wer sich gut abstimmt, rechtzeitig plant und die Stundenanforderungen einhält, kann von mehr Flexibilität, finanzieller Unterstützung und gemeinsamer Elternzeit profitieren. So wird moderne Familienpolitik erlebbar – im Alltag und auf dem Konto.