Rentenphase

Die Rentenphase ist der Zeitraum im Leben eines Menschen, in dem keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt wird und die Einkünfte hauptsächlich aus einer gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge stammen. Sie stellt den zweiten Abschnitt des „Zwei-Phasen-Modells“ der Altersvorsorge dar – auf die Ansparphase, in der Vermögen aufgebaut wird, folgt die Entnahmephase, in der dieses Kapital zur Sicherung des Lebensstandards verwendet wird.

Diese Phase ist entscheidend für die finanzielle Stabilität und Lebensqualität im Alter – sie markiert den Übergang von einem aktiv arbeitenden Leben zu einer Lebensphase, in der Renten, Kapitalauszahlungen oder lebenslange Rentenversicherungen die monatlichen Einkünfte sichern.

Wann beginnt die Rentenphase?

Der Beginn der Rentenphase ist individuell unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Gesetzliches Renteneintrittsalter: In der gesetzlichen Rentenversicherung beginnt die Rentenphase formal mit dem Zeitpunkt, an dem eine Regelaltersrente bezogen wird – aktuell mit 66 Jahren (für Jahrgänge ab 1964 mit 67 Jahren).
  2. Früher Rentenbeginn: Viele Menschen treten bereits vorzeitig in Rente, z. B. durch Abschlagsrente ab 63 oder Rente für langjährig Versicherte.
  3. Flexible Übergänge: Durch Teilrente, Altersteilzeit oder den schrittweisen Übergang in den Ruhestand kann der Beginn der Rentenphase gleitend erfolgen.

Die Rentenphase kann auch dann einsetzen, wenn statt einer laufenden Rente eine Kapitalauszahlung aus privater oder betrieblicher Vorsorge genutzt wird – also z. B. bei Auszahlung eines Einmalbetrags aus einem Riester-, Rürup- oder Fondsvertrag.

Ansparphase vs. Rentenphase – was ist der Unterschied?

Die Altersvorsorge ist im Grundsatz in zwei klar voneinander getrennte Abschnitte unterteilt:

Ansparphase (aktive Erwerbszeit)

  • Dauer: in der Regel vom Berufseinstieg bis zum Renteneintritt
  • Ziel: Vermögensaufbau für den Ruhestand
  • Finanzierung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Einzahlungen in betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenverträge, Sparpläne, Immobilieninvestitionen etc.
  • Besonderheit: Steuerliche Förderungen (z. B. Riester, Rürup, bAV) greifen hier überwiegend in der Ansparzeit

Rentenphase (Nach-Erwerbsphase)

  • Dauer: beginnt mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und dauert bis zum Lebensende
  • Ziel: Deckung des Lebensunterhalts im Alter
  • Finanzierung: Auszahlung von Renten, Kapitalverzehr, Mieteinnahmen, Entnahmen aus Fonds oder Versicherungen
  • Besonderheit: Steuerliche Belastung kann nun steigen – insbesondere bei ehemals geförderten Vorsorgeprodukten

In der Rentenphase wird das in der Ansparphase aufgebaute Kapital also gezielt genutzt. Entweder in Form von lebenslangen Rentenzahlungen, zeitlich befristeten Auszahlungen, Einmalbeträgen oder einer flexiblen Kapitalentnahme.

Welche Arten von Rentenphasen gibt es?

Je nach Vorsorgeform unterscheiden sich die Ausgestaltungen der Rentenphase erheblich:

1. Gesetzliche Rentenphase

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt monatlich eine lebenslange Rente aus. Diese richtet sich nach:

  • der Anzahl der Beitragsjahre
  • dem persönlichen Rentenwert (Entgeltpunkte)
  • dem aktuellen Rentenwert

Die gesetzliche Rentenphase beginnt mit der Altersrente und endet mit dem Tod. Sie kann durch Sonderformen wie Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Schwerbehinderung ergänzt oder vorverlegt werden.

2. Betriebliche Rentenphase

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann in Form einer Rente oder als Kapitalauszahlung erfolgen. Hier beginnt die Rentenphase meist parallel zur gesetzlichen Rente, kann aber je nach Versorgungsordnung auch individuell geregelt sein.

Varianten:

  • lebenslange bAV-Rente
  • befristete Renten (z. B. 10 oder 20 Jahre)
  • Kapitalauszahlung auf einmal oder in Raten
  • Kombination aus Kapital und Rente

Die Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung – also der Versteuerung im Alter, dafür gab es zuvor Steuervorteile während der Ansparzeit.

3. Private Rentenphase

Bei privaten Rentenversicherungen, Riester- oder Rürup-Verträgen ist die Rentenphase deutlich flexibler:

  • Vertragsbeginn frei wählbar (oft zwischen 62 und 67)
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder Kapitalbetrag
  • Teilkapitalisierung möglich (z. B. 30 % Einmalbetrag bei Riester)
  • Auszahlung steuerpflichtig je nach Vertragstyp (Ertragsanteil oder volle nachgelagerte Besteuerung)

Die Rentenphase bei privaten Verträgen hängt also stark von der Produktwahl und der vertraglichen Gestaltung ab. Viele Anbieter ermöglichen mittlerweile auch dynamische Entnahmepläne, bei denen der Kunde über Höhe und Rhythmus der Auszahlung mitentscheiden kann.


Kapitalverzehr in der Rentenphase – sinnvoll oder riskant?

Ein zentrales Thema der Rentenphase ist die Frage, wie das aufgebaute Kapital im Alter eingesetzt werden soll. Viele Menschen verlassen sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente, sondern haben zusätzliche Vorsorgeformen wie Fondssparpläne, Lebensversicherungen, Betriebsrenten oder Immobilienbesitz aufgebaut. Die Verwendung dieses Vermögens in der Rentenphase wird als Kapitalverzehr bezeichnet.

Was bedeutet Kapitalverzehr?

Kapitalverzehr heißt, dass das Vermögen in der Rentenphase nicht nur verzinslich angelegt wird, sondern dass es nach und nach aufgebraucht wird, um den Lebensunterhalt zu sichern. Anders als bei der Verrentung, bei der das Kapital gegen eine lebenslange Rente eingetauscht wird, besteht beim Kapitalverzehr das Risiko, dass das Geld vorzeitig aufgebraucht ist – etwa bei steigender Lebenserwartung oder unerwartet hohen Ausgaben.

Vorteile des Kapitalverzehrs:

  • Flexibilität: Freie Verfügung über das Kapital
  • Vererbbarkeit: Restvermögen geht an die Erben über
  • Anpassbarkeit: Möglichkeit, Entnahmen an Lebenssituation anzupassen
  • Steuerliche Planung: Durch clevere Entnahmeplanung lassen sich Steuervorteile nutzen

Nachteile:

  • Langlebigkeitsrisiko: Kapital könnte nicht bis zum Lebensende reichen
  • Inflationsrisiko: Kaufkraftverlust bei konservativer Anlage
  • Fehlende Planbarkeit: Hohe Entnahmen in frühen Jahren können später zu Engpässen führen

Der Kapitalverzehr eignet sich besonders für Menschen mit mehreren Einkommensquellen, die ihre Altersvorsorge bewusst selbst steuern möchten. Wer jedoch maximale Sicherheit wünscht, sollte über eine (Teil-)Verrentung oder eine Kombination aus beidem nachdenken.

Steuerliche Behandlung von Rentenzahlungen

Ein oft unterschätzter Aspekt der Rentenphase ist die steuerliche Belastung. Die Annahme, dass Rentner grundsätzlich steuerfrei leben, ist ein Irrtum. Gerade durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung können Rentenbeträge erheblich zur Einkommensteuer herangezogen werden.

Gesetzliche Rente

Seit der Rentenreform 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Danach unterliegen gesetzliche Renten einer schrittweise ansteigenden Besteuerung. Wer 2025 in Rente geht, muss 85 % seiner gesetzlichen Rente versteuern – dieser Anteil steigt bis 2040 auf 100 %. Die restlichen 15 % bleiben dauerhaft steuerfrei („Rentenzuflussprinzip“).

Beispiel:
Ein Rentner erhält 1.500 € gesetzliche Rente monatlich → 1.275 € steuerpflichtig (bei Rentenbeginn 2025)

Betriebliche Altersvorsorge

Auszahlungen aus der bAV sind voll steuerpflichtig – sowohl Renten als auch Einmalzahlungen. Hinzu kommt: Auf Betriebsrenten müssen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden (außer bei „Riester-bAV“). Wer also eine Direktversicherung hat, sollte diese Belastungen einkalkulieren.

Private Rentenversicherungen

Hier kommt es auf die Vertragsform an:

  • Ungeförderte Verträge: Nur der Ertragsanteil wird besteuert (z. B. bei lebenslangen Renten 18 % bei Rentenbeginn mit 67 Jahren)
  • Riester und Rürup: Diese sind in der Rentenphase voll steuerpflichtig, da sie in der Ansparzeit staatlich gefördert wurden

Kapitalauszahlungen

Wer sich Kapital auszahlen lässt (z. B. aus Fonds, Versicherungen oder bAV), muss je nach Anlageform unterschiedlich versteuern:

  • Kapitallebensversicherung vor 2005 abgeschlossen: häufig steuerfrei
  • Fondsauszahlungen: unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer)
  • Rentenfonds oder ETFs: hier greift zusätzlich die Vorabpauschale gemäß Investmentsteuerreform

Ein genauer Blick auf die steuerliche Behandlung in der Rentenphase lohnt sich also – vor allem, wenn mehrere Einkommensarten zusammenkommen.

Entnahmestrategien in der Rentenphase

Eine strukturierte Strategie zur Kapitalentnahme sorgt dafür, dass die Rentenphase planbar, sicher und steuerlich optimiert gestaltet werden kann. Es gibt verschiedene Modelle:

1. Konstant-Entnahme-Modell

Hier wird ein fester monatlicher Betrag entnommen, z. B. 800 € aus einem Fondsdepot. Vorteil: hohe Planbarkeit. Nachteil: Inflation oder schwankende Renditen können das Kapital schneller aufzehren als geplant.

2. Prozentsatz-Modell

Es wird ein fester Prozentsatz des verbleibenden Kapitals pro Jahr entnommen (z. B. 4 % jährlich). Vorteil: Kapital wird bei moderater Entnahme tendenziell länger reichen. Nachteil: Schwankungen bei der Auszahlung möglich.

3. Lebensphasen-Modell

Die Rentenphase wird in mehrere Abschnitte unterteilt – z. B. frühe aktive Phase, mittlere Stabilisierungsphase und späte Pflegephase. Entnahmen erfolgen angepasst an den jeweiligen Lebensabschnitt.

4. Dynamisches Modell

Entnahmen werden jährlich neu angepasst – abhängig von Kapitalstand, Lebenssituation und Steuerlast. Dieses Modell ist besonders für erfahrene Anleger geeignet.

Die Wahl der Strategie hängt stark vom individuellen Bedarf, von der Lebenserwartung und von der Risikoneigung ab. Viele Experten empfehlen eine Kombination: z. B. lebenslange Basisrente zur Grundsicherung + flexibler Kapitalverzehr aus Fonds oder Immobilien.

Versorgungslücken erkennen und schließen

Ein zentrales Risiko der Rentenphase ist die Versorgungslücke – also die Differenz zwischen dem tatsächlichen Finanzbedarf im Alter und den vorhandenen Einkünften.

Typische Ursachen:

  • Sinkendes Rentenniveau der gesetzlichen Rente
  • Steigende Lebenshaltungskosten
  • Inflation
  • Pflegekosten
  • Unerwartete Ausgaben (z. B. Zahnbehandlungen, Umbauten, Reisen)

Lösungsmöglichkeiten:

  • Private Vorsorge frühzeitig ausbauen
  • Immobilien als zusätzliche Einnahmequelle nutzen (z. B. Vermietung, Teilverkauf)
  • Kapitalentnahme strategisch planen
  • Nebenjobs in aktiven Rentenjahren
  • Kostenbewusster Lebensstil – insbesondere in der späten Rentenphase

Je früher eine Rentenlücke erkannt wird, desto besser lassen sich Maßnahmen ergreifen, um sie zu schließen. Wichtig: Auch die Langlebigkeit muss mitbedacht werden. Ein heute 65-Jähriger Mann hat statistisch eine Lebenserwartung von 83 Jahren – jede zweite Frau wird sogar 85 oder älter.

Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung in der Rentenphase

Für die Mehrheit der Menschen in Deutschland bildet die gesetzliche Rentenversicherung die tragende Säule der Altersversorgung. Sie stellt das Einkommen nach dem Erwerbsleben sicher – allerdings nicht immer in ausreichender Höhe. Die Rentenphase beginnt bei den meisten mit dem Regelaltersrenteneintritt, der schrittweise auf 67 Jahre angehoben wurde.

Die Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten, sondern auch Leistungen bei Erwerbsminderung, an Hinterbliebene und bei bestimmten Sonderfällen. Daher lohnt sich ein umfassender Blick auf alle Aspekte der gesetzlichen Rentenphase.

Regelaltersrente und vorzeitiger Renteneintritt

Die Regelaltersrente ist der Standardfall. Anspruch darauf hat, wer die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt und das entsprechende Alter erreicht hat. Derzeit steigt das Regelrentenalter je nach Geburtsjahr von 65 auf 67 Jahre an.

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann dies ab dem 63. Lebensjahr tun – jedoch mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 %. Diese Kürzung bleibt lebenslang bestehen. Es gibt allerdings Sonderregelungen für langjährig oder besonders langjährig Versicherte, bei denen ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn möglich ist (z. B. nach 45 Versicherungsjahren).

Erwerbsminderungsrente in der Rentenphase

Ein Sonderfall innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Erwerbsminderungsrente. Sie betrifft Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Diese Rente kann bereits vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen werden.

Es gibt zwei Formen:

  • Volle Erwerbsminderung: bei weniger als drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit
  • Teilweise Erwerbsminderung: bei drei bis unter sechs Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit

Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Versicherungsverlauf. Seit 2019 gilt: Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird so gestellt, als hätte er bis zum 65. Lebensjahr weiter gearbeitet – das verbessert die Rentenhöhe spürbar. Mit Erreichen des regulären Rentenalters wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt, ohne dass ein neuer Antrag nötig ist.

Witwen-, Witwer- und Waisenrenten

Hinterbliebenenrenten sichern Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versicherten ab. Auch sie sind Bestandteil der Rentenphase – oft parallel zur eigenen Altersrente.

Witwen- und Witwerrente:

Unterschieden wird zwischen:

  • Großer Witwen-/Witwerrente: wenn die Hinterbliebenen älter als 45 Jahre und 11 Monate sind (ab 2024), erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen
  • Kleiner Witwen-/Witwerrente: unter den genannten Voraussetzungen – wird in der Regel auf zwei Jahre befristet gezahlt

Die Höhe beträgt in der Regel 55 % (bzw. 60 % bei Altfällen vor 2002) der Rente des verstorbenen Partners. Eigene Einkünfte werden angerechnet, wobei es Freibeträge gibt.

Waisenrente:

Kinder erhalten im Todesfall eines Elternteils eine Halbwaisenrente (10 %) oder beim Tod beider Elternteile eine Vollwaisenrente (20 %) der Rente, die den Eltern zugestanden hätte. Diese Renten werden in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis max. zum 27. Lebensjahr gezahlt.

Hinzuverdienst in der Rentenphase

Viele Rentner möchten auch im Ruhestand noch arbeiten – sei es aus finanziellen Gründen oder weil sie aktiv bleiben wollen. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen:

Seit 2023: Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen

Für Altersrentner gilt: Seit Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei der vorgezogenen Altersrente vollständig aufgehoben. Wer eine Altersrente bezieht – auch eine vorzeitige – darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Achtung: Diese Regelung gilt nicht automatisch für Erwerbsminderungsrentner. Hier gibt es weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, die jährlich angepasst werden.

Beispiel 2025:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Grenze bei rund 18.000 € brutto jährlich
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: deutlich höhere Grenzen, abhängig vom Einzelfall

Wichtig ist, dass die Rentenversicherung informiert wird, wenn ein Hinzuverdienst geplant ist. Auch steuerlich kann sich ein Nebenverdienst auswirken – etwa bei der Besteuerung der gesamten Einkünfte.

Rentenbezug im Ausland

Viele Rentner verbringen ihren Ruhestand im Ausland – sei es dauerhaft oder nur saisonal. Grundsätzlich ist das kein Hindernis für den Rentenbezug. Es gibt jedoch einige Besonderheiten:

  • Die gesetzliche Rente wird auch ins Ausland gezahlt, in alle EU-Staaten sowie viele andere Länder
  • Bei einem Wohnsitz im Ausland kann der Anspruch auf bestimmte Rentenarten entfallen – z. B. auf die Riester-Zulage
  • Steuerpflicht besteht grundsätzlich in Deutschland, es sei denn, es greift ein Doppelbesteuerungsabkommen
  • In bestimmten Ländern kann es zu Wechselkursrisiken oder Abzügen kommen

Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, sollte sich unbedingt vorher bei der Deutschen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern beraten lassen.

Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase

Ein oft unterschätzter Punkt ist die Sozialversicherung im Ruhestand. Auch Rentner müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten – und zwar auf alle gesetzlichen Renten, Betriebsrenten und einige andere Einkünfte.

Gesetzlich versicherte Rentner:

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Rente übernimmt anteilig die Rentenversicherung, zur Betriebsrente der Rentner allein.

Beitragssätze 2025 (Beispiel):

  • GKV-Beitrag: ca. 15,9 % (inkl. Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung: 3,4–4,0 %, abhängig von Kinderzahl

Privatversicherte Rentner:

Wer privat krankenversichert ist, bleibt dies auch im Alter. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif. Viele private Versicherer bieten Beitragsermäßigungen für Senioren oder den Wechsel in Standardtarife an. Die Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und läuft separat.

Gerade bei höheren Betriebsrenten oder Mieteinnahmen kann die Sozialabgabenlast spürbar sein. Daher sollte die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frühzeitig geprüft und in die Entnahmeplanung eingebunden werden.


Der Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt

Mit dem Übergang in die Rentenphase beginnt für viele Menschen ein völlig neuer Lebensabschnitt – geprägt von neuer Freiheit, aber auch von strukturellen und emotionalen Herausforderungen. Der bisherige Alltag, der meist stark vom Berufsleben dominiert war, verändert sich radikal. Viele Menschen erleben die erste Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben als eine Mischung aus Erleichterung, Unsicherheit und Neuorientierung.

Das ist verständlich: Die Struktur, die über Jahre oder Jahrzehnte Halt gegeben hat – feste Arbeitszeiten, Kollegenkontakt, Aufgaben, Verantwortung – fällt plötzlich weg. Gleichzeitig entsteht eine neue Form der Autonomie. Doch wie gelingt dieser Wandel in der Praxis? Welche Stolpersteine gibt es? Und wie können Rentner aktiv ihre neue Lebensphase gestalten?

Psychologische Umstellungen in der Rentenphase

Der Wegfall von Rolle und Identität

Die meisten Menschen definieren sich über ihre berufliche Rolle. Ob Lehrer, Ingenieurin oder Krankenpfleger – der Beruf verleiht Status, Sinn und soziale Zugehörigkeit. Mit dem Renteneintritt entfällt diese Rolle abrupt. Das kann zu einer Art Identitätskrise führen. Besonders betroffen sind Menschen, die stark leistungsorientiert sind oder ihr Selbstwertgefühl stark an ihre beruflichen Erfolge geknüpft haben.

Hier braucht es bewusste Reflexion: Wer bin ich ohne meinen Beruf? Was macht mein Leben heute sinnvoll? Welche Fähigkeiten oder Leidenschaften möchte ich neu entfalten?

Umgang mit Zeit – Chance oder Überforderung?

Ein weiteres zentrales Thema ist der Umgang mit plötzlich verfügbarer Zeit. Während im Erwerbsleben der Alltag durchgetaktet war, stehen Rentner vor der Herausforderung, ihre Zeit neu zu strukturieren – ganz ohne äußeren Druck. Das kann entlastend wirken, aber auch überfordern.

Viele erleben zunächst eine Phase des Müßiggangs, die später in Langeweile oder Frust umschlagen kann. Entscheidend ist es, neue Routinen zu etablieren, die körperliche Aktivität, geistige Stimulation und soziale Kontakte sinnvoll verbinden.

Der „Rentenblues“ – eine unterschätzte Phase

Untersuchungen zeigen: Etwa ein Drittel der Rentner durchläuft eine Phase, die als „Rentenblues“ bezeichnet wird – eine milde depressive Verstimmung einige Monate nach Rentenbeginn. Typische Symptome sind:

  • Antriebslosigkeit
  • Grübeln über die Lebensbilanz
  • Gefühl von Nutzlosigkeit
  • Schlafprobleme

Diese Phase ist in der Regel vorübergehend, wenn der neue Lebensabschnitt aktiv gestaltet wird. Wer jedoch dauerhaft unter diesen Gefühlen leidet, sollte psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt mittlerweile spezialisierte Beratungsangebote und Rentnergruppen, die den Übergang erleichtern.

Soziale Herausforderungen und neue Chancen

Soziale Netzwerke im Wandel

Mit dem Renteneintritt verändert sich oft auch das soziale Gefüge: Der tägliche Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen entfällt. Manche Freundschaften „verlaufen sich“, wenn sie primär über die Arbeit bestanden. Gleichzeitig bieten sich neue Gelegenheiten zur Kontaktpflege:

  • Nachbarschaftsnetzwerke
  • Vereine und Hobbygruppen
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Seniorentreffs und Kulturangebote

Aktiver sozialer Austausch wirkt präventiv gegen Einsamkeit – ein Problem, das vor allem ältere Menschen trifft. Wer soziale Kontakte pflegt, lebt nicht nur zufriedener, sondern laut Studien auch länger und gesünder.

Ehrenamtliches Engagement

Viele Rentner entdecken das Ehrenamt als neue sinnstiftende Tätigkeit. Ob bei der Tafel, im Tierheim, in der Hausaufgabenhilfe oder bei der Flüchtlingshilfe – der Bedarf ist groß, und die Erfahrung der Ruheständler wertvoll. Ehrenamtliches Engagement bietet:

  • Struktur im Alltag
  • Soziale Anerkennung
  • Integration in neue Gemeinschaften

Zudem ist der Einstieg oft unkompliziert möglich – meist reichen wenige Stunden pro Woche aus, um spürbaren Nutzen zu stiften.

Selbstverwirklichung und neue Lebensmodelle

Reisen und Lebensfreude

Viele verbinden den Ruhestand mit der Vorstellung, endlich die Welt zu entdecken. Und tatsächlich: Der Reisetrend bei Senioren ist ungebrochen. Ob Kreuzfahrt, Kulturreise oder Wohnmobilabenteuer – das Reisen in der Rentenphase gilt als Ausdruck von Freiheit und Selbstbestimmung.

Reisen hält nicht nur körperlich aktiv, sondern fördert auch geistige Flexibilität, Offenheit und neue Perspektiven. Für manche wird die Reiselust sogar zur Lebensform – etwa als Dauercamper oder Teilzeit-Auswanderer.

Bildung und Weiterbildung im Alter

Die Zeit nach dem Erwerbsleben ist auch eine hervorragende Gelegenheit, sich weiterzubilden oder neue Interessen zu entwickeln. Ob Volkshochschulkurse, Online-Formate, Museumsführungen oder Lesekreise – Lernen im Alter wird heute als aktiver Beitrag zur kognitiven Gesundheit verstanden.

Programme wie das „Studium im Alter“ oder Seniorenuniversitäten zeigen: Bildung kennt kein Alter. Sie stärkt das Selbstwertgefühl, schafft neue Kontakte und erhält die geistige Beweglichkeit.

Lebensmodelle im Wandel

Immer mehr Rentner brechen mit klassischen Vorstellungen vom Altwerden. Manche entscheiden sich bewusst für Wohngemeinschaften im Alter, andere für gemeinschaftliches Wohnen mit mehreren Generationen. Solche Modelle fördern:

  • Soziale Nähe
  • Alltagshilfe
  • Gegenseitige Inspiration

Auch Patchworkfamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder späte Elternschaften spiegeln den Wandel familiärer Strukturen wider – mit Auswirkungen auf das Leben in der Rentenphase.


FAQ zur Lebensgestaltung in der Rentenphase

Was kann ich gegen Einsamkeit im Ruhestand tun?
Pflegen Sie aktiv Kontakte: etwa durch Hobbys, Vereine, Nachbarschaftshilfe oder Ehrenamt. Soziale Netzwerke sind essenziell für seelische Gesundheit.

Wie finde ich ein Ehrenamt, das zu mir passt?
Die Freiwilligenagenturen Ihrer Stadt oder Gemeinde bieten Beratung an. Auch Plattformen wie „ehrensache.de“ oder „engagiert-in-deutschland.de“ helfen bei der Suche.

Gibt es Bildungsangebote speziell für Senioren?
Ja. Viele Volkshochschulen und Universitäten bieten Programme wie „Studieren 50+“ oder „Seniorenakademien“. Auch Online-Kurse eignen sich hervorragend.

Wie kann ich meinen Alltag im Ruhestand strukturieren?
Setzen Sie sich Tagesziele, planen Sie feste Aktivitäten (Sport, Ehrenamt, Kurse) und gönnen Sie sich auch bewusste Pausen. Struktur schützt vor Passivität.

Altersarmut in Deutschland – ein wachsendes Problem

Altersarmut ist längst kein Randphänomen mehr, sondern eine gesellschaftliche Herausforderung. Besonders betroffen sind:

  • Geringverdiener
  • Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien
  • Selbstständige ohne ausreichende Vorsorge
  • Alleinerziehende
  • Frauen mit längeren Familienphasen

Die Gründe sind vielschichtig: niedrige Löhne, Teilzeitjobs, befristete Verträge oder Minijobs führen zu geringen Rentenanwartschaften. Gleichzeitig steigen Lebenshaltungskosten, insbesondere für Miete, Energie und Pflegeleistungen. Die gesetzliche Rente deckt bei vielen nicht einmal den notwendigen Grundbedarf.

Statistiken zeigen: Immer mehr Rentner müssen mit weniger als 1.000 € im Monat auskommen – bei steigenden Preisen ein existenzielles Problem.

Soziale Sicherung durch Grundsicherung im Alter

Wer im Ruhestand nicht genug zum Leben hat, kann Grundsicherung beantragen. Dieses staatliche Hilfsangebot soll sicherstellen, dass niemand im Alter in Armut leben muss. Die Leistungen ähneln denen der Sozialhilfe und umfassen:

  • Regelbedarfe für den Lebensunterhalt
  • Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die Grundsicherung wird nicht aus der Rente abgeleitet, sondern auf Basis der tatsächlichen Bedürftigkeit berechnet. Einkommen und Vermögen werden angerechnet, nicht aber das Einkommen von Kindern, sofern sie unterhalb bestimmter Grenzen liegen.

Wer also lange gearbeitet, aber wenig verdient hat, muss sich nicht schämen – die Grundsicherung im Alter ist ein rechtlich verankerter Anspruch.

Steuern in der Rentenphase: Wer muss wie viel zahlen?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Rente ist steuerfrei.“ Das war früher einmal. Heute unterliegen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt je nach Renteneintrittsjahr kontinuierlich an – bei Rentenbeginn ab 2040 liegt er bei 100 %.

Beispiel: Wer 2025 in Rente geht, muss 85 % seiner Rente versteuern. Der Rest bleibt lebenslang steuerfrei. Wichtig: Es geht nicht um den Bruttobetrag, sondern nur um die Einkommenssteuer nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben.

Je nach Höhe der Rente kann es sein, dass überhaupt keine Steuer anfällt, weil der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Trotzdem müssen viele Rentner jährlich eine Steuererklärung abgeben – insbesondere, wenn zusätzliche Einkünfte bestehen, etwa aus:

  • Betriebsrenten
  • Kapitalerträgen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Mini- oder Nebenjobs

Wer sich unsicher ist, sollte sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beraten lassen. Die rechtzeitige Planung schützt vor bösen Überraschungen.

Rentenlücke erkennen – und rechtzeitig gegensteuern

Eine zentrale Herausforderung der Rentenphase ist die sogenannte Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen im Erwerbsleben und dem verfügbaren Einkommen im Ruhestand. Je nach Lebensstandard kann diese Lücke 20–40 % oder mehr betragen.

Diese Lücke lässt sich meist nicht vollständig durch die gesetzliche Rente schließen. Um im Alter finanziell unabhängig zu bleiben, ist private Vorsorge entscheidend – und zwar möglichst frühzeitig.

Strategien der privaten Altersvorsorge

Die ergänzende Altersvorsorge kann auf verschiedenen Säulen basieren. Je nach Lebenssituation, Einkommen und Risikobereitschaft stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung:

1. Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Arbeitnehmer können über den Arbeitgeber Teile ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Beliebt sind Direktversicherungen, Pensionskassen oder Unterstützungskassen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber mit Zuschüssen.

Vorteile:

  • Staatliche Förderung durch Steuerersparnis
  • Geringere Sozialabgaben
  • Solide Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Nachteile:

  • Geringere Rentenansprüche bei langer Teilzeit oder Arbeitgeberwechsel
  • Versteuerung in der Rentenphase

2. Private Rentenversicherung

Wer unabhängig vom Arbeitgeber vorsorgen will, kann eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Vorteil: Die Auszahlung kann lebenslang erfolgen – ideal zur Absicherung der Langlebigkeit.

Wichtig: Auf die Kostenquote und Flexibilität achten. Manche Verträge sind teuer oder wenig transparent. Vergleichsportale und Honorarberatung bieten Orientierung.

3. Rürup- oder Basis-Rente

Diese Form richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte. Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Kapitalentnahmen sind nicht möglich – ein klarer Nachteil bei fehlender Liquidität.

4. Kapitalmarktbasierte Lösungen

Wer risikofreudiger ist, kann auch auf ETFs, Aktien oder Fonds setzen. Diese Form der wertpapierbasierten Altersvorsorge bietet:

  • Hohe Flexibilität
  • Gute Renditechancen
  • Individuelle Entnahmestrategien

Aber: Börsenverluste und Schwankungen sind möglich. Eine breite Diversifikation und ein langer Anlagehorizont sind Pflicht.

Entnahmeplanung: Wie lange muss das Geld reichen?

Ein weiterer Aspekt ist die Frage der Entnahmestrategie: Wie lässt sich vorhandenes Kapital sinnvoll über die Rentenphase hinweg verteilen? Wer mit 67 in Rente geht und eine Lebenserwartung von 85 Jahren hat, muss 18 Jahre planen – eventuell länger.

Typische Strategien:

  • Konstantbetrag: Jeden Monat derselbe Betrag – einfach, aber riskant bei Inflation.
  • Dynamische Entnahme: Anpassung an Inflation oder Lebensphasen.
  • 4-Prozent-Regel: Jährlich maximal 4 % des Kapitals entnehmen – bei moderatem Aktienanteil nachhaltig über 30 Jahre.

Am besten ist eine individuelle Planung, die Faktoren wie Lebenserwartung, Gesundheitszustand, Partnerabsicherung, Wohnkosten und Inflation berücksichtigt.


FAQ zur finanziellen Planung in der Rentenphase

Was ist die Rentenlücke und wie erkenne ich sie?
Die Rentenlücke bezeichnet die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und den Einkünften in der Rente. Online-Rechner helfen, den Betrag individuell zu berechnen.

Muss ich auf meine gesetzliche Rente Steuern zahlen?
Ja, abhängig vom Renteneintrittsjahr. Der steuerpflichtige Anteil steigt stetig. Viele Rentner bleiben dennoch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Was kann ich tun, wenn meine Rente nicht zum Leben reicht?
In diesem Fall können Sie Grundsicherung im Alter beantragen. Diese sichert das Existenzminimum, unabhängig von der Höhe der gesetzlichen Rente.

Ist es sinnvoll, im Alter noch Geld anzulegen?
Ja – mit Augenmaß. Kapitalmarktprodukte mit moderatem Risiko (z. B. ETF-Sparpläne) können auch im Ruhestand ergänzende Einnahmen liefern.

Welche Vorsorgeformen sind steuerlich begünstigt?
Vor allem die Rürup-Rente und betriebliche Altersversorgung bieten steuerliche Vorteile in der Ansparphase.