Teilweise Erwerbsminderung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kann, stellt sich oft die Frage: Welche Absicherung habe ich? Neben der vollen Erwerbsminderungsrente gibt es auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Doch wann liegt teilweise Erwerbsminderung vor, welche Leistungen stehen Betroffenen zu und was muss man beachten? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die teilweise Erwerbsminderung – praxisnah, verständlich und mit vielen hilfreichen Tipps.


Was bedeutet teilweise Erwerbsminderung?

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist und zwischen drei und sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.

Wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert.

📌 Die teilweise Erwerbsminderung betrifft insbesondere Menschen, die noch eine gewisse Leistungsfähigkeit besitzen, aber keine vollschichtige Tätigkeit mehr ausüben können.


Voraussetzungen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Medizinische Voraussetzungen

  • Nachweis einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung
  • Leistungsvermögen von drei bis sechs Stunden täglich

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

  • Mindestens 5 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Mindestversicherungszeit)
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge (z. B. durch Arbeit oder Kindererziehung)

Antragstellung erforderlich

  • Rente wird nicht automatisch gewährt – ein förmlicher Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist nötig.

Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung

KriteriumTeilweise ErwerbsminderungVolle Erwerbsminderung
Arbeitsfähigkeit3–6 Stunden täglichUnter 3 Stunden täglich
Rentenhöhe50 % der vollen Erwerbsminderungsrente100 % der vollen Erwerbsminderungsrente
Zusatzeinkommen möglich?Ja, unter bestimmten GrenzenJa, unter strengeren Bedingungen

Wie hoch ist die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung?

  • Die Höhe beträgt grundsätzlich die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
  • Grundlage ist das bisherige Versicherungsleben: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert.

Beispiel:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: 1.200 € monatlich
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: ca. 600 € monatlich

📌 Es gelten Hinzuverdienstgrenzen – ein gewisses Zusatzeinkommen ist möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird.


Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser Erwerbsminderung

Seit 2023 gibt es neue Regeln:

  • Feste individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich nach dem höchsten beitragspflichtigen Einkommen der letzten 15 Jahre richtet.
  • Durchschnittlich liegt die Grenze bei etwa 18.558 € jährlich (kann variieren).

Wichtig: Wird die Grenze überschritten, wird die Rente anteilig gekürzt.


Besonderheiten: Berufsschutz bei teilweise Erwerbsgeminderten

  • Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, genießen Berufsschutz:
    • Sie müssen nur zumutbare Tätigkeiten annehmen, die ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf entsprechen.
  • Jüngere Versicherte haben keinen Berufsschutz – sie müssen jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen.

Ablauf eines Rentenantrags bei teilweiser Erwerbsminderung

  1. Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung
  2. Ärztliche Untersuchungen und ggf. Gutachten
  3. Feststellung der Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger
  4. Rentenbescheid: Bewilligung, Teilbewilligung oder Ablehnung

📌 Tipp: Frühzeitig medizinische Unterlagen sammeln und Unterstützung durch Sozialverbände oder Rentenberater suchen.


Möglichkeiten bei teilweiser Erwerbsminderung

Teilzeitarbeit weiter ausüben (unter Beachtung der Belastungsgrenzen)
Arbeitsplatzanpassung durch den Arbeitgeber (z. B. geringere Belastung, andere Aufgaben)
Rehabilitationsmaßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit („Reha vor Rente“-Grundsatz)


Typische Fehler bei teilweise Erwerbsgeminderten

❌ Antrag zu spät gestellt → finanzielle Lücken
❌ Arbeitsversuche ohne Rücksprache → Risiko für Rentenanspruch
❌ Einkommen nicht richtig angegeben → Rückforderungen oder Rentenkürzungen
❌ Beruflichen Reha-Anspruch nicht genutzt


Häufige Fragen (FAQs)

Wann liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor?
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen zwischen drei und sechs Stunden täglich unter üblichen Bedingungen arbeiten kann.

Kann ich neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung noch arbeiten?
Ja, bis zur individuellen Hinzuverdienstgrenze. Darüber hinaus wird die Rente gekürzt.

Wie lange wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt?
In der Regel zunächst befristet (z. B. auf drei Jahre) – Verlängerung möglich, falls die Erwerbsfähigkeit nicht verbessert wird.

Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
Die Rentenzahlung kann angepasst oder aufgehoben werden. Regelmäßige Überprüfungen durch den Rentenversicherungsträger sind vorgesehen.

Wie kann ich eine teilweise Erwerbsminderung nachweisen?
Durch ärztliche Gutachten, Entlassungsberichte von Kliniken, Atteste und Befunde.


Fazit: Teilweise Erwerbsminderung – Chancen erkennen und richtig handeln

Teilweise Erwerbsminderung bietet Betroffenen eine wichtige finanzielle Absicherung, wenn eine vollständige Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Eine rechtzeitige Antragstellung, eine sorgfältige medizinische Dokumentation und eine kluge Kombination von Teilrente und Teilzeitarbeit helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die eigene Lebensqualität zu erhalten. Wer seine Rechte kennt und professionelle Unterstützung nutzt, kann den Übergang in ein neues Arbeits- und Lebensmodell erfolgreich gestalten.