Verzugszins

Rechnungen, Verträge, Lieferungen – wo Geld fließt, gibt es auch Fristen. Wird eine Zahlung nicht pünktlich geleistet, spricht man von Zahlungsverzug. Und der kann teuer werden: Der Gläubiger hat dann Anspruch auf einen Verzugszins – eine gesetzlich geregelte Entschädigung für die verspätete Zahlung. Aber was genau ist der Verzugszins? Wie hoch ist er? Wann beginnt der Verzug, und wie wird der Zins berechnet? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du rund um das Thema Verzugszins wissen musst – inklusive Rechenbeispielen und Tipps zur Praxis.


Was ist ein Verzugszins? – Definition

Ein Verzugszins ist ein gesetzlicher oder vertraglicher Zins, den ein Schuldner bei verspäteter Zahlung zusätzlich zum offenen Betrag zahlen muss.

Ziel des Verzugszinses ist es, dem Gläubiger den entgangenen Nutzen zu kompensieren und Anreiz für pünktliche Zahlung zu schaffen.

Rechtsgrundlage: §§ 286 ff. BGB (Verzug) und § 288 BGB (Zinshöhe)


Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Ein Schuldner gerät in Verzug, wenn:

  • eine fällige Forderung besteht
  • eine Mahnung erfolgt ist
    Ausnahme: Bei festen Zahlungsfristen (z. B. „zahlbar bis 15.04.“) ist keine Mahnung nötig

Automatischer Verzug ohne Mahnung:

  • 30 Tage nach Rechnungserhalt (bei Verbrauchern nur, wenn Hinweis auf Verzug enthalten ist)
  • Sofort bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsziel

Verzugszinsen gemäß § 288 BGB

SchuldverhältnisAufschlag auf BasiszinssatzGültig seit
Privatpersonen (Verbraucher)+5 Prozentpunkte§ 288 Abs. 1 BGB
Geschäfte unter Unternehmern+9 Prozentpunkte§ 288 Abs. 2 BGB

Beispiel bei Basiszinssatz von 3,62 % (Stand: Jan 2024):

  • Verbraucher: 8,62 % Verzugszins
  • B2B-Geschäft: 12,62 % Verzugszins

Berechnung des Verzugszinses

Formel:

Verzugszins=Forderungsbetrag×Zinssatz100×Tage im Verzug360\text{Verzugszins} = \text{Forderungsbetrag} \times \frac{\text{Zinssatz}}{100} \times \frac{\text{Tage im Verzug}}{360}Verzugszins=Forderungsbetrag×100Zinssatz​×360Tage im Verzug​

Beispielrechnung:

  • Forderung: 5.000 €
  • Verzugszeit: 60 Tage
  • B2B-Verhältnis (Zinssatz 12,62 %)

Zinsen=5.000×12,62100×60360≈105,17€Zinsen = 5.000 \times \frac{12,62}{100} \times \frac{60}{360} ≈ 105,17 €Zinsen=5.000×10012,62​×36060​≈105,17€

➡️ Zusätzlich zur Hauptforderung zu zahlen


Besonderheit: 40-Euro-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)

Im B2B-Bereich (also bei Zahlungsverzug unter Unternehmern) darf zusätzlich zum Verzugszins eine Verzugspauschale von 40 € verlangt werden.

  • Gilt automatisch
  • Keine gesonderte Mahnung notwendig
  • Gilt nicht im Verbraucherbereich

💡 Auch bei kleinen Beträgen rechtlich durchsetzbar


Vertraglich abweichende Verzugszinsen

Vertragspartner dürfen abweichende Zinsen vereinbaren – z. B.:

  • Höhere Verzugszinsen als gesetzlich
  • Abweichender Zahlungsbeginn
  • Staffelungen

Solche Regelungen müssen schriftlich vereinbart sein und dürfen nicht sittenwidrig sein (§ 138 BGB).


Bedeutung des Verzugszinses in der Praxis

Anreiz zur pünktlichen Zahlung

Entschädigung für entgangene Nutzung

Stärkung der Gläubigerrechte

❗ In Kombination mit weiteren Verzugskosten (Inkasso, Mahnverfahren, Gerichtsverfahren) kann Zahlungsverzug sehr teuer werden.


Verzugszinsen in Rechnungen und Mahnungen

Gläubiger können Verzugszinsen:

  • schriftlich geltend machen
  • berechnen und beilegen (z. B. in Mahnschreiben)
  • bei Zahlungsverzug automatisch einklagen

💡 Auch ohne Ankündigung im Vertrag gesetzlich durchsetzbar


Verzugszins und Steuerrecht

Verzugszinsen gelten als betrieblich veranlasst und sind:

  • beim Gläubiger als Einnahmen zu versteuern
  • beim Schuldner nicht abzugsfähig, da es sich nicht um Betriebsausgaben im engeren Sinne handelt

➡️ Besonders wichtig bei Unternehmensverhältnissen


Verzugszins bei öffentlichen Stellen

Auch Behörden dürfen Verzugszinsen erheben – z. B. bei:

  • verspäteter Steuerzahlung
  • verspäteter Rückzahlung von Fördermitteln
  • verspäteter Gebührenzahlung

Hier gelten meist dieselben Zinssätze wie im BGB – teilweise jedoch mit abweichenden Fristen oder Zinssätzen nach Spezialgesetzen.


Tipps zur Praxis

  • Fristen klar kommunizieren (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“)
  • Rechnungen mit Verzugshinweis versehen (bei Verbrauchern notwendig!)
  • Verzugszinsen bei Mahnungen berechnen (erhöht Druck zur Zahlung)
  • Verzugspauschale im B2B-Fall einfordern

Häufige Fragen (FAQs)

Was bedeutet Verzugszins einfach erklärt?
Das ist der Zins, den du zahlen musst, wenn du eine Rechnung zu spät bezahlst – gesetzlich geregelt, zusätzlich zur eigentlichen Forderung.

Wie hoch ist der Verzugszins aktuell?
Für Verbraucher: 8,62 %, für Unternehmen: 12,62 % – abhängig vom Basiszinssatz (Stand: 01/2024).

Ab wann darf Verzugszins verlangt werden?
Entweder ab dem Tag nach der vereinbarten Fälligkeit oder nach 30 Tagen nach Rechnung – je nachdem, was früher eintritt.

Wie berechne ich Verzugszinsen korrekt?
Mit der Formel:
Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 360

Gibt es eine Verjährung bei Verzugszinsen?
Ja – wie alle Zinsforderungen unterliegen auch Verzugszinsen der regelmäßigen Verjährung nach 3 Jahren (§ 195 BGB).


Fazit: Der Verzugszins – rechtlich klar, wirtschaftlich spürbar

Der Verzugszins ist ein effektives Mittel zur Wahrung von Zahlungsdisziplin und zur Entschädigung bei verspäteter Zahlung. Besonders im Geschäftsverkehr kann er – zusammen mit Verzugspauschale und Mahnkosten – eine wirksame finanzielle Sanktion darstellen. Für Unternehmen ist er nicht nur juristisches Instrument, sondern auch Teil eines professionellen Forderungsmanagements. Wer seine Rechte kennt und systematisch geltend macht, kann Zahlungsausfälle minimieren und Liquidität sichern.