Wer in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgibt, trifft früher oder später auf die Begriffe Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung. Diese sogenannten Veranlagungsoptionen bestimmen, wie das zu versteuernde Einkommen behandelt wird – und haben großen Einfluss auf die Steuerhöhe. Besonders für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner kann die Wahl der richtigen Veranlagungsart mehrere hundert bis tausende Euro Unterschied bedeuten. In diesem Beitrag erfährst du, welche Veranlagungsoptionen es gibt, wie sie funktionieren und in welchen Fällen sich welche Variante lohnt.
Was sind Veranlagungsoptionen?
Veranlagungsoptionen bezeichnen die verschiedenen Möglichkeiten der steuerlichen Veranlagung natürlicher Personen im Rahmen der Einkommensteuer. Je nach Familienstand können Steuerpflichtige wählen, ob sie ihr Einkommen allein oder gemeinsam versteuern.
Die Wahl der Veranlagung beeinflusst, wie Einkommen, Sonderausgaben, Werbungskosten und Freibeträge berücksichtigt werden – und somit die Steuerlast.
Überblick: Die wichtigsten Veranlagungsoptionen
Veranlagungsart | Für wen geeignet? | Besonderheiten |
---|---|---|
Einzelveranlagung | Alleinstehende, dauerhaft getrennt lebende Personen | Standardform für Einzelpersonen |
Zusammenveranlagung | Ehepaare / Lebenspartner in intakter Partnerschaft | Anwendung des Splittingtarifs möglich |
Einzelveranlagung von Ehegatten | Ehepartner, die getrennt veranlagen wollen | Keine Anwendung des Splittingtarifs |
1. Einzelveranlagung
Die Einzelveranlagung ist die Standardoption für:
- Ledige
- Verwitwete
- Geschiedene
- Ehepartner, die dauerhaft getrennt leben
- Ehepaare, die bewusst auf getrennte Veranlagung setzen
Merkmale:
- Jeder Partner gibt eine eigene Steuererklärung ab
- Anwendung des Grundtarifs
- Keine Übertragung von Freibeträgen (außer Sonderfällen)
- Persönliche Werbungskosten, Sonderausgaben und Pauschbeträge werden individuell berücksichtigt
💡 Seit 2013 ersetzt die Einzelveranlagung die frühere „getrennte Veranlagung“.
2. Zusammenveranlagung
Die Zusammenveranlagung ist nur für:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- die nicht dauerhaft getrennt leben
- und einen gemeinsamen Antrag stellen
Merkmale:
- Ein Steuerbescheid für beide
- Anwendung des Splittingtarifs
- Gemeinsame Erfassung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen
- Optimale Ausschöpfung von Freibeträgen
→ Besonders lohnenswert bei ungleichen Einkommen
Beispiel: Ehepaar mit ungleichen Einkommen
- Partner A: 80.000 €
- Partner B: 10.000 €
→ Zusammenveranlagung mit Splittingtarif führt zu deutlich geringerer Steuerlast als zwei Einzelveranlagungen mit Grundtarif
3. Einzelveranlagung trotz Ehe
In bestimmten Fällen kann es für Ehepaare sinnvoll sein, getrennt zu veranlagen:
- Wenn ein Partner hohe außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten hat
- Bei unerwünschten steuerlichen Auswirkungen durch Zusammenveranlagung
- Bei getrenntem Wirtschaften in nichtehelicher Gemeinschaft trotz Ehe
💡 Eine Einzelveranlagung von Ehegatten muss ausdrücklich beantragt werden.
Splittingtarif vs. Grundtarif
Merkmal | Grundtarif (Einzelveranlagung) | Splittingtarif (Zusammenveranlagung) |
---|---|---|
Steuerberechnung | nach individuellem Einkommen | Einkommen addieren → halbieren → verdoppeln |
Vorteil bei | ähnlich hohem Einkommen | stark ungleichem Einkommen |
Freibeträge | nur anteilig nutzbar | gemeinsam optimal ausnutzbar |
Veranlagungsoption bei Ehegatten: ein Jahr – eine Wahl
Die Veranlagungsform gilt immer für ein gesamtes Steuerjahr. Ein Wechsel ist jährlich möglich, muss aber im Zuge der Steuererklärung festgelegt werden.
→ Wenn nichts angegeben wird, erfolgt die Veranlagung automatisch zusammen.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Bei einer Trennung im laufenden Kalenderjahr kann noch eine Zusammenveranlagung gewählt werden – sofern kein dauerndes Getrenntleben vorliegt.
Ab dem Folgejahr gilt: Einzelveranlagung – auch ohne Antrag.
Wann lohnt sich welche Veranlagungsform?
Zusammenveranlagung lohnt sich:
✅ Bei großen Einkommensunterschieden
✅ Wenn ein Partner kein Einkommen hat (z. B. Elternzeit)
✅ Zur optimalen Nutzung von Pausch- und Freibeträgen
✅ Wenn das Elterngeld, Arbeitslosengeld o. ä. beeinflusst wird
Einzelveranlagung lohnt sich:
✅ Bei ähnlich hohem Einkommen (kein Vorteil durch Splitting)
✅ Wenn ein Partner hohe steuerlich wirksame Belastungen hat
✅ Bei problematischer Einkommensverteilung oder rechtlichen Auseinandersetzungen
✅ Für den gezielten Ausschluss von Haftung für Steuerschulden des Partners
Antrag auf Veranlagungsoption
Die Wahl der Veranlagungsform erfolgt im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung:
- Zeile 24: Zusammenveranlagung
- Zeile 25: Einzelveranlagung von Ehegatten
→ Ohne Auswahl gilt Zusammenveranlagung (automatisch)
Häufige Fehler vermeiden
❌ Keine gemeinsame Erklärung bei Zusammenveranlagung abgegeben
❌ Einzelveranlagung gewählt ohne steuerlichen Vorteil
❌ Splittingtarif falsch angenommen bei dauerhafter Trennung
❌ Freibeträge nicht übertragen oder geltend gemacht
❌ Kein Wechsel der Veranlagungsform bei veränderten Verhältnissen
Häufige Fragen (FAQs)
Was sind Veranlagungsoptionen?
Möglichkeiten, wie Ehegatten oder Einzelpersonen ihr Einkommen steuerlich erfassen lassen – als Einzel- oder Zusammenveranlagung.
Wer darf die Zusammenveranlagung nutzen?
Nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die im betreffenden Jahr nicht dauerhaft getrennt leben.
Wann lohnt sich die Einzelveranlagung?
Wenn beide Partner ähnlich viel verdienen oder einer besonders hohe steuerliche Belastungen geltend machen kann.
Wie lange gilt eine gewählte Veranlagungsform?
Immer nur für ein Steuerjahr – danach ist ein Wechsel möglich.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Im Trennungsjahr ist eine Zusammenveranlagung noch möglich, danach gilt automatisch die Einzelveranlagung.
Fazit: Veranlagungsoptionen – steuerliche Gestaltung mit Sparpotenzial
Die Veranlagungsoptionen bieten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern die Möglichkeit, ihre Steuerlast aktiv zu gestalten. Ob Einzel- oder Zusammenveranlagung: Die richtige Wahl hängt von Einkommen, Familienstand und individuellen Lebensumständen ab. Wer gut informiert ist, kann damit erhebliche Steuervorteile erzielen oder Nachteile vermeiden. Ein Wechsel der Veranlagungsform ist jährlich möglich – deshalb lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, welche Variante aktuell am sinnvollsten ist.